Ralf Loweg (vm) - 16. April 2014, 17:47 Uhr SERVICE
Auto und Fahrrad: Hände weg vom Handy
Da dürfte so manchem Radfahrer die Luft wegbleiben.
Was eine Handynutzung ist, nimmt der Gesetzgeber sehr streng: Fühlt sich ein Autofahrer beispielsweise vom Handy-Klingeln genervt, nimmt das Gerät auf und drückt den Anrufer weg, ist das schon eine verbotene Nutzung des Handys. In einem konkreten Fall sollte der Fahrer 50 Euro Strafe zahlen. Auf die Argumentation des Fahrers, dass ein Wegdrücken des Anrufers gerade das Gegenteil einer Benutzung sei, ließ sich das Gericht nicht ein (OLG Köln, Az.: Az. III-1 RBs 39/12).
Auch wer eine Textnachricht (SMS) liest und das Mobiltelefon dazu etwa aus der Mittelkonsole nimmt, handelt ordnungswidrig. Dasselbe gilt für Autofahrer, die das Handy hochnehmen, um einen Blick auf die Uhrzeit im Handydisplay zu werfen. Ebenfalls untersagt: Notizen lesen, die man sich vorher auf seinem Handy gemacht hat (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 402/06 und Az. 2 Ss OWi 177/05 und Az. 2 Ss OWi 1005/02).
Doch nicht alles ist verboten: Wenn das Handy während der Fahrt zum Beispiel in den Fußraum fällt, darf der Fahrer es auch wieder aufheben. (OLG Köln, Az. :83 Ss OWi 19/05 und OLG Düsseldorf Az.: IV-2 Ss OWi 134/06). Und: Wer sein Auto abstellt, darf selbstverständlich im Fahrzeuginneren telefonieren Aber: wenn das Auto lediglich steht, weil der Fahrer an einer roten Ampel wartet, ist die Handy-Nutzung natürlich nicht erlaubt. Wer allerdings für die Dauer der Rotphase den Motor abstellt, auf die Schnelle telefoniert und das Gespräch beendet, bevor er das Fahrzeug wieder startet, verhält sich einwandfrei. Dies gilt laut Experten auch, wenn sich der Motor dank moderner Sprit-Spar-Technik an der Ampel selbstständig ausschaltet (OLG Hamm, Az.: 2 Ss OWi 190/07).
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