MOTOR-EXCLUSIVE

Uwe Schmidt-Kasparek (vm) - 26. Mai 2014, 15:26 Uhr NEWS

Mehr Datenschutz für europäische Autofahrer

Gegen die unautorisierte Nutzung ihrer Daten müssen Autofahrer in Europa besser geschützt werden.

Gegen die unautorisierte Nutzung ihrer Daten müssen Autofahrer in Europa besser geschützt werden. Das haben jetzt Anwälte und Wissenschaftler auf einem Workshop der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) in Breisach gefordert. "Schon die Stärke mit der wir morgens ein Gaspedal durchtreten, gibt unseren emotionalen Zustand wieder", erläuterte Jürgen Bönninger, Geschäftsführer der Dresdner Fahrzeugsystemdaten GmbH (FSD).

Da moderne Fahrzeuge immer mehr Daten sammeln, seien neue europäische No-Spy-Regeln notwendig. Demnach dürften Fahrzeuge dann in Europa nur noch zugelassen werden, wenn sich die Kfz-Hersteller bestimmten Regeln unterwerfen. "Wir wollen weiterhin anständige Autos bauen, ohne vor allem amerikanischen Unternehmen die Chance zu geben, ein umfassendes Persönlichkeitsprofil des Autofahrers anzulegen", sagt der Ingenieur, der für die staatliche Hauptuntersuchung (HU) von Fahrzeugen Vorgaben entwickelt. Seine Kritik richtet sich vor allem gegen US-amerikanische IT-Multis wie Google. Die FSD verfügt über ein bisher einzigartiges zentrales Archiv aller in Fahrzeugen gespeicherten und verarbeiteten Daten.

Schon mit der Einführung des neuen automatischen Notrufsystems E-Call für alle Neuwagen ab 2015 in Deutschland ist die Einführung strengerer Datenschutzregeln notwendig. "Autofahrer müssen künftig immer damit rechnen, dass im Fahrzeug gespeicherte Daten von der Polizei beschlagnahmt werden. Ein Anlass lässt sich im Straßenverkehr schnell finden", warnt Daniela Mielchen, DAV-Fachanwältin für Verkehrsrecht aus Hamburg. Heute wüssten die meisten Autofahrer gar nicht, welche Daten im Auto erhoben werden. Bis zu 80 Systeme im Fahrzeug speichern Daten zumindest temporär. "Damit droht ein permanenter Verrat durch das eigene Auto", so Mielchen. Autofahrer müssen künftig zudem damit rechnen, dass Versicherungen nach einem Diebstahl oder Unfall auf Daten wie Standort, Geschwindigkeit und Bremsverhalten zugreifen. Irrtümlich falsche Angaben könnten dann sogar den Versicherungsschutz kosten.

Die Besitzer müssten deshalb immer den ersten Zugriff auf die im Auto gespeicherten und verarbeiteten Daten haben. "Eine Weitergabe an Dritte sollte immer eine Einverständniserklärung voraussetzen", forderte Mielchen. Gleichzeitig müsse das Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr hinsichtlich eines höheren Datenschutzes reformiert werden. "Entwickler und Kunden brauchen die Sicherheit, dass Fahrzeuge nicht angegriffen werden dürfen", forderte Experte Bönninger.

Wichtig ist dies vor allem deshalb, weil künftig moderne Fahrzeuge miteinander kommunizieren werden. Das ist generell auch durchaus sinnvoll. Ein Beispiel: "Schon in drei bis fünf Jahren könnte es auf Autobahnen Realität werden, dass Lkw sich elektronisch aneinander koppeln und nur noch der erste Fahrer alle Fahrzeuge lenkt", erläuterte Bönninger. Die Technik sei durch intelligenten Abstand- und Spurhalter-Assistenzsysteme längst vorhanden. Solche Lkw-Züge würden die Sicherheit deutlich erhöhen und zudem die Fuhrparkkosten senken. "Die LKW-Fahrer können dann längere Strecken fahren, weil die Zeit der elektronischen Kopplung teilweise als Ruhezeit angerechnet werden kann", so der Experte.

Vermieden würden zudem die bei der Allgemeinheit regelmäßig für Ärger sorgenden Elefantenrennen. "Lkw-Fahrer überholen sich nur deshalb immer wieder, damit sie etwas Abwechslung haben", erläuterte Bönninger. Das stundenlange monotone Fahren hinter dem gleichen Lkw-Heck wirke einschläfernd und erhöhe die Unfallgefahr. Doch gerade für die notwendige fahrzeugübergreifende Kommunikation müsse es einen hohen Datenschutz geben.

Rechtliche Standards forderte der Experte zudem für Unfalldatenschreiber. Andernfalls werde es großen Wildwuchs geben, weil heute bereits Smartphones diese Funktion erfüllen könnten. So sollen die Geräte, die 20 Sekunden vor und 10 Sekunden nach einem Unfall alle Fahrdaten erheben, auch mit einer Löschfunktion ausgestattet werden. Nach Ansicht der DAV-Experten sei das rechtlich geboten, weil sich nach deutschem Recht niemand selbst belasten müsse.

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