MOTOR-EXCLUSIVE

Sarah Hall-Waldhauser (vm) - 29. August 2014, 18:03 Uhr SERVICE

Radfahrer: Achtung Vorfahrt!

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Biegt eine Fahrradfahrerin unter Missachtung der Vorfahrt eines Pkw links ab und kollidiert dann mit dem Pkw, muss Schadenersatz und Schmerzensgeld an den Autofahrer zahlen.

Im konkreten Fall befuhr ein Autofahrer die Straße stadteinwärts, während eine Fahrradfahrerin auf der gegenüberliegenden Fahrbahn entgegen kam. Plötzlich bog die Radlerin links ab, ohne auf die Vorfahrt zu achten. Die beiden Fahrzeuge kollidierten. Die Fahrradfahrerin wurde gegen die Windschutzscheibe des Pkw geschleudert und erheblich verletzt.

Der Haftpflichtversicherer der Fahrradfahrerin übernahm 50 Prozent des Schadens. Der Autofahrer verlangte mit einer Klage die vollständige Übernahme des Schadens. Das Landgericht gab der Klage weitgehend statt, denn aus Sicht des Gerichts war die Fahrradfahrerin für den Unfall allein verantwortlich.

Die Begründung: Während sie unter Missachtung der Vorfahrt des Pkw links abgebogen sei, habe kein Verkehrsverstoß des Autofahrers festgestellt werden können, betonen die Richter. Da der Unfall hier auf einem eindeutigen Verstoß gegen Vorfahrtsregeln durch eine volljährige Fahrradfahrerin beruht, ist dem Autofahrer laut ARAG-Experten nicht einmal die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs anzurechnen (OLG Oldenburg, Az.: 1 U 19/14).

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Sarah Hall-Waldhauser (vm) am 29.08.2014, 18:03 Uhr veröffentlicht.