MOTOR-EXCLUSIVE

Hans-Robert Richarz - 1. Oktober 2014, 17:15 Uhr NEWS

EU-Gelder für Volkswagen in Portugal?

Ob der Plan Portugals, staatliche Zuschüsse in Höhe von 36,15 Millionen Euro für Investitionen von Volkswagen Autoeuropa, einer Tochtergesellschaft des VW-Konzerns, in Setúbal mit den entsprechenden EU-Vorschriften vereinbar ist, will die EU-Kommission jetzt prüfen.

Ob der Plan Portugals, staatliche Zuschüsse in Höhe von 36,15 Millionen Euro für Investitionen von Volkswagen Autoeuropa, einer Tochtergesellschaft des VW-Konzerns, in Setúbal mit den entsprechenden EU-Vorschriften vereinbar ist, will die EU-Kommission jetzt prüfen. Der für Wettbewerbspolitik zuständige Vizepräsident der Kommission, Joaquín Almunia, erklärte: ,,Die Kommission befürwortet Beihilfen zur Förderung von Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten. Wir müssen jedoch sicherstellen, dass der Beitrag der Steuerzahler auf das zur Durchführung der betreffenden Investition und zur Behebung eines Marktversagens erforderliche Minimum begrenzt wird." Außerdem müssen man bei staatlichen Beihilfen für Branchen, in denen Überkapazitäten oder andere strukturelle Probleme vorhanden sind, besonders wachsam sein, ,,da derartige Beihilfen den Wettbewerb im Binnenmarkt erheblich verfälschen können".

Im Juni 2014 hatte Portugal sein Vorhaben bei der Kommission angemeldet, die Einführung des modularen Querbaukasten von VW in der bestehenden Produktionsstätte in Palmela zu fördern. Hier werden unter anderem der Eos und der Sharan montiert. Die neue Produktionstechnologie soll zu mehr Flexibilität bei der Herstellung von Pkw-Modellen führen. Palmela befindet sich in der Subregion Península de Setúbal, einem Gebiet mit hoher Arbeitslosigkeit und einem besonders niedrigen Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt. Die Gesamtinvestitionskosten des Vorhabens werden mit 672 Millionen Euro veranschlagt.

Nach den EU-Regionalbeihilfeleitlinien 2007 bis 2013 dürfen die Mitgliedstaaten Investitionsvorhaben in benachteiligten Gebieten fördern, sofern bestimmte Kriterien erfüllt sind. Beihilfen für große Investitionsvorhaben, die bestimmte Beträge übersteigen, müssen einzeln bei der Kommission angemeldet werden, da bei diesen Vorhaben das Risiko beihilfebedingter Wettbewerbsverzerrungen größer ist als bei kleinen Vorhaben. (ampnet/hrr)

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Hans-Robert Richarz am 01.10.2014, 17:15 Uhr veröffentlicht.