der Redaktion - 23. Januar 2015, 18:00 Uhr NEWS
Gefahrgut in begrenzter Menge: Übergangsfrist läuft im Sommer aus
Die Regelungen zur erleichterten Beförderung von gefährlichen Gütern in begrenzter Menge wurden 2011 überarbeitet.
Vor allem im Bereich Groß- und Einzelhandel werden die Regelungen zum Transport von Gefahrgut in begrenzter Menge (,,Limited Quantities" - kurz: LQ) unter erleichterten Bedingungen gerne genutzt, da der logistische Aufwand deutlich geringer ist als beim regulären Versand von gefährlichen Gütern. Typische Waren, die nach diesen Vorgaben transportiert werden, sind etwa Farben und Lacke, Reinigungsmittel und Spraydosen aller Art.
Zu den Bedingungen des LQ-Versandes gehört zum einen, dass Innenverpackungen mit gefährlichen Gütern zusätzlich in Außenverpackungen oder Trays verpackt werden, z.B. Metalldosen mit gefährlichem Inhalt in Kisten aus Pappe.
Zum zweiten gibt es genaue Mengengrenzen für die Innen- und die Außenverpackung. Dabei orientiert sich der maximale Inhalt der Innenverpackung am Gefahrenpotenzial des verpackten Stoffes. Schließlich müssen die Versandstücke speziell gekennzeichnet werden, damit erkennbar ist, dass sie Gefahrgut in begrenzter Menge enthalten. (ampnet/nic)
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