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Hans-Robert Richarz - 28. Mai 2015, 16:33 Uhr NEWS

Wegen mangelhafter Überwachung von Flughafenkontrollen drohen Strafen

Wie die Europäische Kommission in Brüssel festgestellt haben will, mangelt es an einer wirksamen Überwachung der Sicherheitskontrollen an einigen deutschen Flughäfen.

Wie die Europäische Kommission in Brüssel festgestellt haben will, mangelt es an einer wirksamen Überwachung der Sicherheitskontrollen an einigen deutschen Flughäfen. Die Bundesrepublik habe versäumt, so die EU-Kommission, die vorgeschriebenen Maßnahmen zur Überwachung der Sicherheitskontrollen an Flughäfen regelmäßig zu überprüfen. Solche Kontrollen seien notwendig, damit Flughäfen und Luftfahrtunternehmen die gemeinsamen EU-Standards einhielten.

Auf 13 eng beschriebenen Seiten hatte die EU schon am 11. März 2008 in der ,,Verordnung Nr. 300/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über gemeinsame Vorschriften für die Sicherheit in der Zivilluftfahrt und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 2320/2002" minutiös festgelegt, was Flugreisende zu tun und zu lassen haben, was sich und was sich nicht in Handgepäck oder aufgegebenen Koffern befinden darf, und wie das Ganze kontrolliert werden soll. Diese Vorschrift löste ihre Vorgängerin Nr. 2320/2002, die nach den Anschlägen auf das World Trade Center in New York in aller Eile zusammengeschustert worden waren.

So gehört es mittlerweile schon fast zur Allgemeinbildung, dass auf allen Flügen, die von Flughäfen der EU abgehen, beispielsweise die Mitnahme von Flüssigkeiten im Handgepäck wie Getränke, Gels und Cremes nur noch in begrenztem Maße erlaubt ist. Fluggäste werden daher gebeten, möglichst auf Flüssigkeiten im Handgepäck zu verzichten. Mit den Sicherheitsmaßnahmen sollen Straftaten verhindert und insbesondere Flughäfen und Flugzeuge vor Terroranschlägen mit Waffen oder Sprengstoff geschützt werden. Von der Kommission durchgeführte Inspektionen hätten aber gezeigt, dass Deutschland die EU-Anforderungen hinsichtlich der Mindesthäufigkeit und des Umfangs der Kontrollen nicht erfüllt. Deshalb setzte die EU-Kommission gegen Deutschland jetzt ein Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof in Gang, an dessen Ende im Fall einer Verurteilung empfindliche Geldstrafen stehen könnten.

In der Tat ergab eine Inspektion der Kommission in Deutschland, dass einige Sicherheitsmaßnahmen von den nationalen Behörden nicht angemessen überwacht wurden. Im Lauf des Vertragsverletzungsverfahrens hatte die Kommission Deutschland bereits vor einiger Zeit aufgefordert, für die Einhaltung des EU-Rechts zu sorgen. Deutschland habe jedoch die erforderlichen Maßnahmen nicht eingeleitet, damit potenzielle Sicherheitsmängel an allen deutschen Flughäfen zügig erkannt und behoben werden. Die Anrufung des Gerichts bedeute aber nicht, so betonte die EU-Kommission ausdrücklich, dass die Sicherheitsmaßnahmen an deutschen Flughäfen nachlässig durchgeführt worden seien.

Doch auch dabei gab es erhebliche Lücken. So konnten zum Beispiel im November 2014 EU-Prüfer in Frankfurt mit gefährlichen Teilen unentdeckt durch die Kontrollspuren schlüpfen. Sie hatten Teile zum Eigenbau einer Bombe dabei. Zur gleichen Zeit gelang ein solcher Schmuggel an den Kontrollen vorbei auch der Bundespolizei am Düsseldorfer Flughafen. Danach wurde dort und in Frankfurt jede vierte Tasche per Hand nachkontrolliert, was zu deutlich längeren Schlangen in der Abfertigung führte. (ampnet/hrr)

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Hans-Robert Richarz am 28.05.2015, 16:33 Uhr veröffentlicht.