MOTOR-EXCLUSIVE

Hanne Lübbehüsen/SP-X - 3. Juli 2015, 15:17 Uhr SERVICE

5x unbekannte Verkehrsregeln im Ausland - Von Blaulichtsteuer und Zwangsenteignung

In anderen europäischen Ländern gilt ein Tempolimit auf Autobahnen oder die Null-Promille-Grenze - das hat man als Autofahrer auf dem Schirm. Andere Regeln sind unbekannter.

Blaulichtsteuer? Zwangsenteignung des Fahrzeugs? Rotes Kreuz an der Ampel? Wer im Urlaubsland keine böse Überraschung erleben möchte, sollte sich vor der Fahrt dorthin über Verkehrsregeln informieren. Fünf Vorschriften aus dem Ausland, von denen wohl nur die wenigsten gehört haben.
Haftstrafe für Raser: Die Schweizer sind für diverse drastischen Strafen im Straßenverkehr bekannt, bei Überschreitung des Tempolimits droht sogar Haft: Ab 40 km/h zu viel in einer Tempo-30-Zone, ab 80 km/h zu viel auf Autobahnen wandert man mindestens ein Jahr ins Gefängnis, warnt der ADAC.

Blaulichtsteuer: Wer in Österreich bei einem Verkehrsunfall mit Sachschaden die Polizei ruft, obwohl die Beteiligten auch einfach ihre Daten hätten austauschen können, zahlt eine ,,Blaulichtsteuer", also eine Unfallmeldegebühr, in Höhe von 36 Euro.

Tempolimit für Fahranfänger: In den ersten drei Jahren gilt in Italien eine Geschwindigkeitsbegrenzung für Führerschein-Neulinge: Auf italienischen Autobahnen dürfen Fahranfänger nur 100 km/h fahren.

Rotes-Kreuz-Ampel: Diese Lichtzeichenanlagen sind eine Besonderheit in Frankreich. Wenn die Rückseite der Ampel des Gegenverkehrs ein rotes Kreuz anzeigt, bedeutet das: der Gegenverkehr hat Rot.
Zwangsenteignung: Wir man mit 2,0 Promille in Dänemark hinterm Steuer erwischt, kann das Auto enteignet und zwangsversteigert werden. In Italien muss man damit bereits ab 1,5 Promille rechnen.

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