MOTOR-EXCLUSIVE

der Redaktion - 27. Juli 2015, 17:15 Uhr NEWS

Ratgeber: Verlust des Autoschlüssel

Wenn der Autoschlüssel nicht auffindbar ist, sollte sofort gehandelt werden.

Wenn der Autoschlüssel nicht auffindbar ist, sollte sofort gehandelt werden. Bei modernen Fahrzeugen mit elektronischer Wegfahrsperre sollten die Schlüssel sofort gesperrt werden oder ein Austausch der Türschlösser in Erwägung gezogen werde, erklärte der Kfz-Versicherungsexperte von Cosmos-Direkt. Denn es bestehe die Gefahr, dass das Auto geöffnet und entwendet wird. Im schlimmsten Fall greift sonst der Diebstahlschutz der Kaskoversicherung nicht oder kann ggf. gekürzt werden. Ist der Schlüssel gestohlen worden, sollten Autobesitzer dies außerdem bei der Polizei anzeigen. (ampnet/nic)


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