Wolfgang Peters (vm) - 27. Juli 2015, 17:11 Uhr NEWS
Steuer-Vorteile für E-Autos und strengere Euro 6
Die Auto-Steuerpolitik versucht stärker als je zuvor, schadstoffärmeren Fahrzeugen den Durchbruch zu erleichtern. Deshalb ist ein neues Elektroauto für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit und diese Befreiung kann bei Verkauf auf den neuen Halter übertragen werden. Weitere Neuerung: Vom 1. September an gilt die strengere Abgasnorm Euro 6 für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor.
Das hat die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. ausgerechnet und darauf hingewiesen, dass die Elektro-Steuerbefreiung mit dem Elektromobilitätsgesetz seit 12. Juni in Kraft getreten ist. Interessenten für ein E-Auto sollten sich beeilen: Denn die zehnjährige Steuerbefreiung für E-Autos läuft nur noch bei Neuzulassung bis 31. Dezember 2015. Später wird die Befreiung auf fünf Jahre reduziert, wenn der E-Wagen bis zum 31. Dezember 2020 in den Verkehr kommt.
Weitere Neuerung: Vom 1. September an gilt die strengere Abgasnorm Euro 6 für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Dadurch werden die Emissionen von Neufahrzeugen im steuerlichen Sinn strenger bewertet und ein Ausstoß von mehr als 95 g/km CO2 wird mit der zusätzlichen CO2-Steuer "geahndet". Diese bemisst sich nach den Kohlendioxid-Emissionen und dem Hubraum.
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