Michael Kirchberger - 3. Mai 2016, 17:52 Uhr SERVICE
Reisemobil-Urlaub: Camper an Bord
Manches Reiseziel erreicht man mit dem Wohnmobil nur per Fährpassage. Für die gelten an Bord besondere Regeln.
Gerade bei längeren Passagen ist die Art der Unterbringung an Bord von Bedeutung. Im mediterranen Raum bieten Reedereien oft eine Überfahrt mit Camping an Bord an. Hierbei steht das Reisemobil nicht unbedingt in einem der geschlossenen Fahrzeugdecks sondern im Freien. Dann ist die Nutzung des Campers gestattet, vorbehaltlich Wind und Wetter natürlich, denn bei hohem Seegang und Sturm ist der Aufenthalt an Deck auf Schiffen meist untersagt. Dann müssen die Passagiere aus den eigenen vier Wänden ausziehen und die Überfahrt im Schiffsinneren verbringen. Zeigen sich das Meer und das Wetter jedoch von der sonnigen Seite, schläft es sich im gewohnten Bett an Bord gleich viel besser und ist obendrein günstiger und komfortabler als die Übernachtung in einer Schiffskabine oder einem der eher unbequemen Schlafsessel des Schiffs.
Wichtig ist in jedem Fall die Einhaltung der Schiffsregeln. So verbieten die Reedereien den Gebrauch von Camping-Gas an Bord grundsätzlich. Der Grund ist, dass Propan- oder Butan-Gas schwerer als Luft sind und beim Entweichen durch undichte Anschlüsse oder Ventile bis tief nach unten in den Schiffsbauch, die Bilge absinken. Dort können sie nicht entweichen, der Rumpf muss schließlich dicht sein, und bilden ein explosives Gemisch.
Die Plätze für das Campen an Bord sind begrenzt, es lohnt sich also, rechtzeitig zu buchen. Dies spart auch doppelt, denn viele Gesellschaften gewähren einen Frühbucher-Rabatt, der den Passagepreis um bis zu 20 Prozent senkt.
Weitere Informationen gibt es bei den Reedereien, etwa unter: www.scandlines.de/kunden-service/fahrzeugdefinition.aspx und www.mobylines.de/angebote/wohnwagen-wohnmobile-kleinbusse.html
Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Michael Kirchberger am 03.05.2016, 17:52 Uhr veröffentlicht.