MOTOR-EXCLUSIVE

Mirko Stepan - 16. Mai 2017, 15:56 Uhr SERVICE

Radfahren mit Kindern: Das müssen Eltern wissen

Wer mit dem Nachwuchs auf dem Fahrrad unterwegs ist, muss einige Verhaltens- und Verkehrsregeln beachten. Was viele nicht wissen: Je nach Alter der Kinder gelten unterschiedliche Vorschriften für die Fahrt mit dem Drahtesel im Straßenverkehr.

Wer mit dem Nachwuchs auf dem Fahrrad unterwegs ist, muss einige Verhaltens- und Verkehrsregeln beachten. Was viele nicht wissen: Je nach Alter der Kinder gelten unterschiedliche Vorschriften für die Fahrt mit dem Drahtesel im Straßenverkehr.

Bis zum vollendeten achten Lebensjahr dürfen Kinder mit dem Fahrrad nicht auf der Straße fahren, sondern müssen den Gehweg oder wahlweise einen Radweg benutzen. Das teilen die Versicherungsexperten von ARAG mit. Nur in Ausnahmefällen - wenn kein Gehweg vorhanden ist oder beispielsweise im Winter nicht geräumt, ist das Befahren der Straße erlaubt.

Wichtig: Seit Ende 2016 dürfen Begleitpersonen, die mindestens 16 Jahre alt und mit Kindern unter acht Jahren unterwegs sind, ebenfalls den Gehweg benutzen (§ 2 Abs. 5 Straßenverkehrsordnung). Kinder im Alter zwischen acht und zehn Jahren dürfen wählen, ob sie auf der Straße oder dem Gehweg fahren, ab elf ist die Nutzung der Straße vorgeschrieben.

Eltern sollten das Fahren im Straßenverkehr unbedingt mit den Kindern üben, damit diese ein Gespür für die Gefahren bekommen. Außerdem ist auch ohne Helmpflicht ein Kopfschutz unverzichtbar. Sinnvoll ist es laut ARAG ebenfalls, den Kindern Schutzkleidung anzuziehen, zum Beispiel Ellenbogen- und Knieschützer.

Nach deutschem Recht haften Kinder für Schäden, die sie bei einem Verkehrsunfall verursachen, erst ab der Vollendung des zehnten Lebensjahres. Jüngere Kinder müssen laut ARAG-Experten nur dann haften, wenn sie den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Entscheidend ist, dass ein Kind die Gefahr, auf der ein Schaden beruht, selbst erkennen konnte. Eltern haften bei Fahrlässigkeit des Kindes nur bei Verletzung ihrer Aufsichtspflicht.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Mirko Stepan am 16.05.2017, 15:56 Uhr veröffentlicht.