MOTOR-EXCLUSIVE

Lars Wallerang - 9. November 2017, 13:48 Uhr NEWS

Beim Wechsel der Versicherung lauern Fallstricke

Mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung lässt sich bares Geld sparen. Doch kann sich manches Schnäppchen als trügerisch erweisen. Denn nicht immer sind die Leistungen, die hinter den Policen stecken, miteinander vergleichbar.


Bares Geld lässt sich sparen mit einem Wechsel der Kfz-Versicherung. Doch kann sich manches Schnäppchen als trügerisch erweisen. Denn nicht immer sind die Leistungen, die hinter den Policen stecken, miteinander vergleichbar. Da die meisten Kfz-Versicherungen von 1. Januar bis 31. Dezember laufen, können Autobesitzer ihre bestehende Police in der Regel bis zum Ende des Jahres kündigen - Stichtag ist der 30. November.

Der günstigste Tarif ist aber nicht immer die beste Wahl. Deshalb sollten Wechselwillige auch die Versicherungsbedingungen vergleichen. Experten wissen worauf Verbraucher bei einem Wechsel achten sollten. Dazu gehört die Deckungssumme. Sie sollte bei 100 Millionen Euro liegen, rät die ADAC-Auto-Versicherung. Als sinnvoll wird auch der sogenannte "Rabattschutz" erachtet. Er schützt in der Regel bei einem Schaden pro Kalenderjahr vor einer Rückstufung, der Tarifbeitrag steigt dann nicht.

Zu den Knackpunkten gehört auch die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko: Sie sollte bei Totalschaden bis zu 24 Monate und bei Diebstahl mindestens sechs Monate umfassen, meinen die Experten. Hilfreich sein kann auch der Verzicht des Einwandes der groben Fahrlässigkeit. Das bedeutet eine volle Leistungsübernahme auch dann, wenn der Fahrer beispielsweise durch Kinder abgelenkt war, als er den Unfall verursachte. Ausgeschlossen sind allerdings auch hierbei grobe Fahrlässigkeiten durch Alkohol- und Drogeneinfluss am Steuer. Beim Diebstahl gilt als grob fahrlässig, wenn der Fahrer den Schlüssel im Zündschloss stecken gelassen hat.

Auch bei der Kündigung der alten Police kann man Fehler machen: Grundsätzlich sollte in den Unterlagen der Kündigungszeitraum geprüft werden. Der Vertrag muss nämlich fristgerecht gekündigt werden. Vorher sollte man bereist den neuen Vertrag abschließen und auf die Bestätigung warten. Denn bei der Teil- und Vollkasko dürfen Versicherer Verträge ablehnen.

Interessant ist auch das Sonderkündigungsrecht: Ab Erhalt einer Beitragserhöhung haben Autofahrer nämlich einen Monat zusätzlich Zeit, um sich einen anderen Anbieter zu suchen - also auch nach dem Stichtag 30. November.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Lars Wallerang am 09.11.2017, 13:48 Uhr veröffentlicht.