MOTOR-EXCLUSIVE

Steve Schmit - 10. November 2017, 14:10 Uhr SERVICE

Kaskoversicherung: Wer zu spät kommt, hat das Nachsehen

Eine Kaskoversicherung ist für Autofahrer eine tolle Sache. Um im Schadensfall von dieser praktischen Police zu profitieren, müssen sich die Versicherten aber auch an die Bedingungen halten, die beim Vertragsabschluss vorgegeben werden. Sonst kann die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnen.


Eine Kaskoversicherung ist für Autofahrer eine tolle Sache. Um im Schadensfall von dieser praktischen Police zu profitieren, müssen sich die Versicherten aber auch an die Bedingungen halten, die beim Vertragsabschluss vorgegeben werden. Sonst kann die Versicherung eine Kostenübernahme ablehnen.

So geschehen im Falle eines Porsche-Fahrers, der gegen seine Versicherung klagte. Diese wollte nicht für die Kosten eines Schadens aufkommen, weil der zu dem Zeitpunkt bereits ein halbes Jahr zurück lag. Laut der Deutschen Anwaltshotline hatte der Fahrer im Januar 2016 einen Schaden an seinem Wagen begutachten und für rund 5.600 Euro reparieren lassen. Der Verursacher war nicht aufzufinden. Erst sechs Monate später meldete der Halter den Schaden bei der Versicherung.

Der Streit ging bis vor das Oberlandesgericht Hamm, wo die Richter im Sinne der Versicherung entschieden. Dem Fahrer sei bewusst, dass er laut Versicherungsbedingungen dazu verpflichtet ist, den Schaden innerhalb einer Woche zu melden. Somit bleib der Kläger auf seinen Kosten sitzen (Az. 20 U 42/17). "Die Versicherung kann in einem solchen Fall die Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigepflicht verweigern", erklärt Rechtsanwältin Jacqueline Teutloff von der Deutschen Anwaltshotline.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Steve Schmit am 10.11.2017, 14:10 Uhr veröffentlicht.