MOTOR-EXCLUSIVE

Lars Wallerang - 9. April 2018, 12:54 Uhr SERVICE

Schläfchen hinterm Steuer erlaubt

Kein Gesetz verbietet eine Übernachtung im Auto. Doch das Nickerchen hinterm Steuer darf nicht an jedem beliebigen Ort gemacht werden.


Kein Gesetz verbietet eine Übernachtung im Auto. Doch das Nickerchen hinterm Steuer darf nicht an jedem beliebigen Ort gemacht werden. Privatgrundstücke beispielsweise sind ohne das Einverständnis der Eigentümer genauso tabu wie offizielle Halteverbote, die über die Straßenverkehrsordnung festgelegt sind.

Nach Auskunft der Experten des Versicherers ARAG gibt es keine zeitliche Begrenzung für das Übernachten im Auto. Theoretisch könnte man also wochenlang im Wagen schlafen. Das Problem hierbei ist jedoch, dass man keine Spuren hinterlassen darf. Wenn man also vorschriftsmäßig parkt, keinen Müll außerhalb des Fahrzeugs hinterlässt und den Parkplatz nicht zur Toilette macht, ist das verkehrsrechtlich unproblematisch. Dennoch raten die Fachleute davon ab, allzu lange am gleichen Ort zu parken und zu schlafen.

Einen juristischen Fallstrick gibt es dennoch: Wer sich häuslich im Auto einrichtet - in Studentenstädten mit wenig bezahlbarem Wohnraum keine Seltenheit - muss mit Ärger von ganz anderer Seite rechnen. Da in Deutschland eine Meldepflicht besteht, wird das Einwohner-Meldeamt Ärger machen, wenn keine Wohnung angemeldet ist. Und ein Fahrzeug wird als Wohnung nicht akzeptiert.

Wer allerdings ein Gläschen über den Durst getrunken hat, sollte unbedingt im Auto übernachten, bevor er betrunken nach Hause fährt. Das ist rechtlich absolut in Ordnung. Allerdings geben die Experten zu bedenken, dass man seinen Rausch besser nicht auf dem Fahrersitz ausschlafen sollte. Alles, was so aussieht, als wolle man direkt losfahren oder als sei man gerade gefahren, kann im Zweifel harte Strafen nach sich ziehen. Wenn der Schlüssel im Zündschloss steckt, kann dies als Fahrversuch gewertet werden. Und außerdem: Auf der Rückbank ist es sowieso gemütlicher.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Lars Wallerang am 09.04.2018, 12:54 Uhr veröffentlicht.