MOTOR-EXCLUSIVE

Lars Wallerang - 17. April 2018, 11:17 Uhr SERVICE

Benebelt auf den High-Way

Schwerkranke Menschen können seit März 2017 auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten. Autofahrer, die Cannabis auf Rezept nehmen und sich an die Vorgaben des Arztes halten, müssen nicht mit Sanktionen rechnen, solange sie fahrtüchtig sind.


Schwerkranke Menschen können seit März 2017 auf Kassenkosten Cannabis als Medizin erhalten. Autofahrer, die Cannabis auf Rezept nehmen und sich an die Vorgaben des Arztes halten, müssen nicht mit Sanktionen rechnen, solange sie fahrtüchtig sind. Wer allerdings zum privaten Vergnügen kifft, sollte auch weiterhin das Auto besser stehen lassen, raten Experten des Versicherers ARAG.

Wenn bei einer Polizeikontrolle festgestellt wurde, dass der Fahrer vorsätzlich oder fahrlässig unter dem Einfluss von Cannabis ein Fahrzeug geführt hat, liegt eine Ordnungswidrigkeit vor. Diese wird in der Regel schon beim ersten Vergehen mit einem Monat Fahrverbot und 500 Euro Geldbuße geahndet. Außerdem gibt es zwei Punkte in Flensburg. Im Wiederholungsfall erhöht sich die Strafe auf bis zu 3 Monate Fahrverbot und eine Geldbuße bis 1.500 Euro. Was Autofahrer aber am meisten fürchten dürften: Die Führerscheinbehörde wird von dem Bußgeld- oder Strafverfahren informiert und dann droht immer auch die Entziehung der Fahrerlaubnis.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Lars Wallerang am 17.04.2018, 11:17 Uhr veröffentlicht.