MOTOR-EXCLUSIVE

Rudolf Huber - 16. Mai 2018, 13:10 Uhr SERVICE

Auto verleihen - aber richtig

Bei diesem Thema sind schon viele Freundschaften kaputtgegangen: Eben mal kurz das Auto ausgeliehen, einen Schaden verursacht - und das Debakel war da. Was also tun, wenn die Frage gestellt wird: 'Kann ich mal kurz Deinen Wagen benutzen?'


Bei diesem Thema sind schon viele Freundschaften kaputtgegangen: Eben mal kurz das Auto ausgeliehen, einen Schaden verursacht - und das Debakel war da. Was also tun, wenn die Frage gestellt wird: "Kann ich mal kurz Deinen Wagen benutzen?"

Der Konflikt ist klar: Auf der einen Seite will man Freunden, Familie oder Kollegen helfen. Doch bei der Versicherung ist nur ein Fahrer angemeldet. Wer jetzt aufs Herz hört und nicht auf den Verstand, kann ordentlich Pech haben. "Im ungünstigsten Fall kann das teuer werden", heißt es beim Goslar Institut. Allerdings drücken einige Versicherungen bei einem spontanen, kurzfristigen Verleih ein Auge zu. Und versichert ist grundsätzlich auch ein nicht angemeldeter Pilot.

Basis der Problematik ist der sogenannte Fahrerkreis, der der Kfz-Versicherung gemeldet wurde. Und dabei hat die Zahl der möglichen Nutzer oft einen deutlichen Einfluss auf die Kosten der Police. Vier Alternativen stehen zur Wahl: Nur der Besitzer lässt sich als Fahrer eintragen oder zusätzlich noch einen Partner. Zudem können Nutzer namentlich vermerkt werden oder man lässt sich mit dem beliebigen Fahrerkreis alle Möglichkeiten offen. Die letzte Version ist durchweg die teuerste, vor allem wenn auch junge Fahrer oder Führerscheinneulinge ans Steuer dürfen.

Wird durch einen "fremden" Fahrer gegen die Tarifbestimmungen der Versicherung verstoßen, kann die im Falle eines Unfalls rückwirkend den Beitrag verlangen, der bei einem erweiterten Fahrerkreis fällig gewesen wäre. Und eine saftige Vertragsstrafe steht auch noch im Raum. "Dieses Bußgeld kann bei einigen Gesellschaften bis zu einer doppelten Jahresprämie betragen", so die Assekuranz-Experten.

Klar ist aber, dass der Versicherer in jedem Fall für einen Unfallschaden aufkommen muss, auch wenn ein nicht angemeldeter Fahrer am Steuer saß. Das gilt sowohl für die Haftpflicht- als auch für eine Kaskoversicherung. Grundsätzlich sei jeder Versicherte verpflichtet, eine Veränderung des Fahrerkreises seiner Versicherung zu melden, betont der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Ansonsten biete sich an, ein tageweises Verleihen des Fahrzeugs hinzu zu buchen oder für einen Zusatzfahrerschutz zu sorgen - das koste in der Regel nicht viel und erspare im Zweifel viel Ärger.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Rudolf Huber am 16.05.2018, 13:10 Uhr veröffentlicht.