MOTOR-EXCLUSIVE

Andreas Reiners - 13. Juni 2018, 14:57 Uhr SERVICE

Nachrüstung: Das müssen Autofahrer beachten

Der Diesel-Skandal hat für Autofahrer lästige Folgen. Denn erfolgt der bundesweite Rückruf, müssen die Autos zur Nachrüstung in die Werkstätten. Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) appelliert eindringlich an die betroffenen Autofahrer, die Software-Aktualisierung für Diesel-Fahrzeuge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.


Der Diesel-Skandal hat für Autofahrer lästige Folgen. Denn erfolgt der bundesweite Rückruf, müssen die Autos zur Nachrüstung in die Werkstätten. Wie im aktuellen Fall der mehr als 200.000 Fahrzeuge von Mercedes-Benz mit den Diesel-Modellen der C-Klasse, des Geländewagens GLC und des Transporters Vito. Das Software-Update ist ein Pflichttermin, der aber gerne aufgeschoben wird.

Die Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) appelliert nun eindringlich an die betroffenen Autofahrer, die Software-Aktualisierung für Diesel-Fahrzeuge nicht auf die leichte Schulter zu nehmen, sondern das Update zeitnah aufspielen zu lassen. "Wenden Sie sich nach Erhalt des Schreibens Ihrer Zulassungsbehörde so bald wie möglich an Ihr Autohaus oder Ihre Kfz-Fachwerkstatt und vereinbaren Sie einen Termin zur Nachrüstung", raten die GTÜ-Experten.

Denn: Ohne Update gibt es bei der Hauptuntersuchung (HU) keine Prüfplakette. Dort wird überprüft, ob das Fahrzeug an der entsprechenden Rückrufaktion teilgenommen hat oder nicht. Fehlt das Update, wird das Auto als "erheblich mängelbehaftet" eingestuft und erhält keine Prüfplakette.

Wer die gesetzte Frist zum Update verstreichen lässt, dem droht zudem die Stilllegung seines Autos. Die ersten Fälle, in denen Zulassungsbehörden die "zwangsweise Außerbetriebsetzung" angeordnet haben, wurden nun bekannt. Weitere Stilllegungen drohen in den kommenden Wochen. Betroffen sind davon rund 15.000 Diesel-Besitzer.

Das Kraftfahrtbundesamt hat den säumigen Fahrzeughaltern nun eine letzte Frist zur Nachrüstung gesetzt. Rechtliche Bedenken zum Software-Update sind übrigens unbegründet: Auch im Falle einer Software-Aktualisierung bleiben eventuelle Schadenersatzansprüche gegenüber dem Händler beziehungsweise dem Hersteller bestehen, so die GTÜ-Experten.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Andreas Reiners am 13.06.2018, 14:57 Uhr veröffentlicht.