MOTOR-EXCLUSIVE

Andreas Reiners - 8. November 2018, 10:23 Uhr SERVICE

Kfz-Versicherung: Werkstattbindung kann sich lohnen

Der 30. November ist der Stichtag: Dann können Autofahrer ihre aktuelle Kfz-Versicherung noch kündigen und zum neuen Jahr wechseln. Ein wertvoller Tipp für diejenigen, die bei ihrer Entscheidung noch Sparpotenziale suchen: Kfz-Versicherer geben auf eine Werkstattbindung einen Rabatt von durchschnittlich 13 Prozent auf den Jahresbeitrag.


Der 30. November ist der Stichtag: Dann können Autofahrer ihre aktuelle Kfz-Versicherung noch kündigen und zum neuen Jahr wechseln. Ein wertvoller Tipp für diejenigen, die bei ihrer Entscheidung noch Sparpotenziale suchen: Kfz-Versicherer geben auf eine Werkstattbindung einen Rabatt von durchschnittlich 13 Prozent auf den Jahresbeitrag. Das teilt das Online-Vergleichsportal Check24 mit. Wie die Experten erklären, ist je nach Tarif sogar eine Ersparnis von bis zu 40 Prozent möglich.

Der Deal: Die Versicherungsnehmer verpflichten sich im Gegenzug dazu, Kaskoschäden an ihrem Pkw ausschließlich in einer Partnerwerkstatt des Versicherers reparieren zu lassen. Denn: Die Versicherungen vereinbaren mit ihren Partnerwerkstätten Sonderkonditionen für Reparaturen. Grund: Preise für Ersatzteile und damit auch für Reparaturen steigen laut Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. rasant. Den finanziellen Vorteil geben die Versicherer in Form eines reduzierten Jahresbeitrags an die Versicherungsnehmer weiter. Sollte im ländlichen Raum die nächste Partnerwerkstatt einige Kilometer entfernt liegen, wäre auch das oft kein Problem: Bei vielen Tarifen wird der Wagen von der Werkstatt abgeholt und zurückgebracht.

Entscheidet sich ein Versicherungsnehmer gegen eine Reparatur in einer Partnerwerkstatt, muss er einen Teil der Kosten selbst tragen. Darüber hinaus kann eine Vertragsstrafe fällig werden, zum Beispiel kann der Versicherer den Rabatt für die Werkstattbindung zurückfordern.

Wichtig für Autofahrer, die ihren Wagen geleast oder durch einen Kredit fremdfinanziert haben: Sie sollten auf eine Werkstattbindung verzichten, raten die Experten. Denn in der Regel schreiben Leasing- oder Kreditverträge vor, dass Reparaturen nur in Werkstätten des Herstellers durchgeführt werden dürfen. Auch bei einem Neuwagen kann es sinnvoll sein, auf eine Werkstattbindung zu verzichten. Häufig ist die über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Herstellergarantie daran gebunden, dass Halter ihr Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt reparieren lassen. Tun sie das nicht, erlischt die Garantie.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Andreas Reiners am 08.11.2018, 10:23 Uhr veröffentlicht.