MOTOR-EXCLUSIVE

Mirko Stepan - 25. April 2019, 10:31 Uhr NEWS

Vollkasko haftet für "Geister-Auto"

Wenn sich ein Pkw mit Automatikgetriebe wie von Geisterhand selbstständig macht, muss die Vollkasko-Versicherung nachvollziehbare Schäden übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn beim Rettungsversuch des Versicherungsnehmers mehr zu Bruch geht als nötig.


Wenn sich ein Pkw mit Automatikgetriebe wie von Geisterhand selbstständig macht, muss die Vollkasko-Versicherung nachvollziehbare Schäden übernehmen. Das gilt selbst dann, wenn beim Rettungsversuch des Versicherungsnehmers mehr zu Bruch geht als nötig.

Für eine Geldforderung des Versicherungsnehmers reiche es aus, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen können. Das teilt die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) über eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Braunschweig vom 11. Februar 2019 mit (Aktenzeichen: 11 U 74/17).

Ein Versicherungsnehmer hatte seiner Versicherung gemeldet, dass sich sein Automatik-Fahrzeug selbstständig in Bewegung gesetzt hätte, obwohl er ausgestiegen war und daher niemand am Steuer gesessen hatte. Es sei Richtung Tor gefahren. Bei dem Versuch, das Fahrzeug zu stoppen, sei er dann aufs Gaspedal gekommen, weshalb ein Torflügel und zwei Stützpfeiler gerammt worden seien. Der Mann forderte Schadensersatz von seiner Kfz-Versicherung. Die Versicherung weigerte sich zu zahlen.

Das Oberlandesgericht sprach ihm die Reparaturkosten für seinen Pkw zu. Für die Zahlungspflicht der Versicherung reiche es aus, wenn feststehe, dass die Schäden nach Art und Beschaffenheit nur auf einem Unfall beruhen könnten. Unerheblich sei denn, dass der genaue Hergang des Unfalls nicht aufgeklärt sei. Es genügten in diesem Fall die Angaben des Klägers. Ebenfalls unerheblich sei das eigene Zutun des Klägers. Dieser habe das Gaspedal nur versehentlich betätigt.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Mirko Stepan am 25.04.2019, 10:31 Uhr veröffentlicht.