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Autoverkauf: So machen Sie keine Fehler
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Redaktion - 18. Oktober 2022 SERVICE

Autoverkauf: So machen Sie keine Fehler

Beim privaten Autoverkauf gibt es einige zu beachten. Egal ob die Preisverhandlung, der Kaufvertrag oder die Ummeldung. Jeder Schritt des Autoverkaufs, lädt dazu ein Fehler zu begehen, die sich vermeiden lassen. Aufgrund der Corona Pandemie sind die Preise für Gebrauchtwagen rasant gestiegen. Solange die Preise so Hochlagen, überlegten viele Autobesitzer ihren Wagen zu Geld zu machen. Wenn Sie davor stehen Ihr Auto zu verkaufen, zeigen wir Ihnen was es zu beachten gibt.

Wertgutachten Ihres PKWs

Beim ADAC haben Sie die Möglichkeit online den Wert Ihres Autos bewerten zu lassen. Um eine noch umfangreichere Einschätzung zu erhalten lohnt es sich einen Kfz-Sachverständiger einzuschalten. Dieser wird den Zustand Ihres Autos begutachten können und somit eines bessere Einschätzung geben können. Der TÜV bietet diesen Dienst an. Die Kosten für solch eine Begutachtung liegen zwischen 100 und 150 Euro.

Marktwert kontrollieren

Überprüfen sie vor dem privaten Autoverkauf, für welche Summen das gleiche Fahrzeug oder vergleichbare Modelle gehandelt werden. Am einfachsten geht das indem Sie Online Autobörsen durchstöbern. Suchen Sie nach Autos mit gleichem Kilometerstand, Baujahr und Ausstattung. Schnell werden Sie auf einige Ergebnisse stoßen. Vergleichen Sie Ihre Ergebnisse auf verschiedenen Online Autobörsen und Sie werden den Marktwert Ihres Fahrzeuges besser einschätzen können. Damit vermeiden Sie es in der Preisverhandlung mit potenziellen Käufern abgezockt zu werden.

ADAC Musterverträge

Damit Sie sich gesetzlich auf der richtigen Seite befinden, bietet ADAC die Möglichkeit Musterverträge für den Autoverkauf an. In diesem sind alle nötigen Angaben gemacht und wird nichts vergessen. Setzen Sie also den Kaufvertrag nicht selber auf, sondern lassen Sie sich vom ADAC einen fehlerfreien und sicheren Vertrag erstellen.

Vereinbaren Sie einen Haftungsausschuss

Bei Privatverkäufen gilt ebenfalls eine Gewährleistung mit einer Frist von 24 Monaten. Innerhalb dieser Zeit haftet also der Verkäufer für Schäden am Auto. Aus diesem Grund ist es für den Verkauf Ihres privaten PKWs wichtig einen Haftungsausschluss zu vereinbaren. Trotz Haftungsausschluss sind Sie als Verkäufer dazu verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben zu Ihrem Fahrzeug zu machen. Werden Schäden verheimlicht, so haftet der Verkäufer dennoch für entstandene Schäden. Ein Motorschaden Ankauf beziehungsweise Verkauf ist also kein Problem, solange dieser vor Vertragsabschluss auch klar kommuniziert wurde.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Redaktion am 18.10.2022 veröffentlicht.