Warnweste – mehr als eine Vorschrift

Wer auf das Anlegen der Warnweste verzichtet, riskiert Kopf und Kragen. Foto: DVR/auto-reporter.net
2010-07-28 | Bei Autofahrten ins europäische Ausland hat immer auch eine Warnweste an Bord zu sein. Wer bei Panne oder Unfall das Auto verlassen muss, geht ein hohes Risiko ein, vom fließenden Verkehr erfasst zu werden, warnen Dekra-Unfallexperten. Deshalb sind Autofahrer in Frankreich, Kroatien, Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien (über 3,5 t) und Tschechien verpflichtet, eine Warnweste ständig mitzuführen und bei Bedarf anzulegen. In anderen Ländern wiederum gibt es nur eine Tragepflicht bei Panne oder Unfall, so etwa in Belgien, Bulgarien, Italien, Luxemburg, Rumänien, der Slowakei, Slowenien und Spanien. Teilweise ist für alle Insassen eine solche Weste vorgeschrieben. Die Warnwesten müssen der europäischen Norm EN 471 entsprechen; erkennbar an dem entsprechenden Label.

Für Autofahrer, die keine Warnweste griffbereit im Fahrzeug mitführen, kann es teuer werden. In einigen Ländern droht für diese Nachlässigkeit schon mal ein Knöllchen. Die fälligen Bußgelder, vor allem für das Nichtanlegen, können die Urlaubskasse stark schröpfen. Der Mindestsatz in Belgien beispielsweise beträgt 50 Euro, in Portugal sogar 120 Euro. Urlauber aufgepasst: In Portugal gilt die Vorschrift nur für im Land zugelassene Fahrzeuge und betrifft deshalb auch Mietwagen. In einigen Ländern gelten die Vorschriften auch für Motorradfahrer. Es ist daher ratsam, sich über die Praxis im Urlaubsland vorab zu informieren.

Hierzulande sind derzeit nur Fahrer gewerblich genutzter Fahrzeuge zum Mitführen der Weste verpflichtet. Zur eigenen Sicherheit sollten aber auch private Autofahrer die Warnweste im Fall des Falles tragen, um vor allem bei schlechten Sichtverhältnissen übersehen zu werden. (auto-reporter.net/sr)
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