MOTOR-EXCLUSIVE

Ralf Loweg - 17. Mai 2019, 15:37 Uhr NEWS

Grünes Licht für E-Scooter

Es darf gerollert werden: Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig mit politischem Segen im Straßenverkehr fahren. Das hat jetzt der Bundesrat ganz offiziell entschieden und damit auch einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Umgang mit 'Elektrokleinstfahrzeugen' regelt.


Es darf gerollert werden: Elektrische Tretroller mit einer Höchstgeschwindigkeit von bis zu 20 km/h dürfen künftig mit politischem Segen im Straßenverkehr fahren. Das hat jetzt der Bundesrat ganz offiziell entschieden und damit auch einer Verordnung der Bundesregierung zugestimmt, die den Umgang mit "Elektrokleinstfahrzeugen" regelt.

Anders als in der Regierungsverordnung ursprünglich vorgesehen, dürfen E-Scooter aber nicht auf Gehwegen und in Fußgängerzonen fahren, sondern ausschließlich auf Radwegen beziehungsweise Radfahrstreifen. Gibt es solche nicht, müssen die Roller auf die Straße. Für alle E-Scooter gilt ein Mindestalter von 14 Jahren. Dies machte der Bundesrat zur Bedingung für seine Zustimmung.

Weiter teilt der Bundesrat mit: Die Roller müssen bremsen können und eine Beleuchtungsanlage haben. Zum Versicherungsnachweis wurde von der Bundesregierung eigens eine aufklebbare Versicherungsplakette zur Anbringung an E-Scootern konzipiert. Merkwürdig: Eine Helmpflicht besteht nicht.

Die politischen Maßgaben wurden durchweg positiv aufgenommen. "Richtig ist die Entscheidung, E-Scooter von Gehwegen zu verbannen. Das bedeutet aber auch, dass Radwege und Radstreifen unverzüglich ausgebaut werden müssen. Nur so sind E-Scooter und Radverkehr gemeinsam sicher unterwegs", sagt Stefan Heimlich, Vorsitzender des ACE Autoclubs Europa. Unerlässlich sei darüber hinaus ein faires und rücksichtsvolles Miteinander aller Verkehrsteilnehmer.

Auch der ACV Automobil-Club Verkehr begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. "Ein E-Roller muss mit dem gleichen Verantwortungsgefühl bewegt werden wie ein Pedelec oder ein Mofa. Ob die Altersgrenze dafür bei 14 oder 15 Jahren zu ziehen ist, kann man sicher diskutieren", sagt ACV-Sprecher Gerrit Reichel, fügt aber hinzu: "Auf Radwegen werden sich alle Verkehrsteilnehmer erst noch an die E-Roller gewöhnen müssen. Denn die Roller sind kaum zu hören und sie fahren sich auch ganz anders als ein Fahrrad."

Der TÜV-Verband betont, dass E-Scooter eine wichtige Ergänzung im städtischen Verkehr seien. Laut Umfrage seien immerhin 69 Prozent der Bundesbürger der Meinung, dass E-Scooter eine gute Möglichkeit sind, um die Mobilität der Menschen zu verbessern. "Für ein völlig neues Verkehrsmittel sind das sehr hohe Akzeptanzwerte", heißt es. Was sagt der TÜV-Verband zum Thema Kopfschutz? "Der TÜV-Verband rät allen E-Scooter-Nutzern, einen Helm zu tragen. Auch die Sharing-Anbieter sollten Verantwortung übernehmen und Helme kostenfrei zur Verfügung stellen." Da künftig alle Personen ab 14 Jahren Elektro-Tretroller fahren dürfen, empfiehlt der TÜV-Verband die Einführung von geeigneten Schulungsmaßnahmen für junge Verkehrsteilnehmer. Der Fahrrad-Führerschein reiche für motorisierte Fahrzeuge wie E-Scooter nicht aus.

Wie sieht es eigentlich beim Thema "Alkohol" aus? Dürfen Nutzer von elektrischen Tretrollern betrunken an die Lenkstange? "Das ist gar keine gute Idee. Anders als bei Fahrrädern oder auch E-Bikes gelten für E-Scooter die strengeren Promillegrenzen für Kraftfahrzeuge. Das heißt, für Fahranfänger gilt die 0,0 Promillegrenze, für alle anderen Fahrer ist mit 0,5 Promille Alkohol im Blut Schluss. Ansonsten drohen Bußgeld und Fahrverbot", sagt ARAG-Rechtsexperte Tobias Klingelhöfer.

Ab wann die E-Scooter tatsächlich fahren dürfen, entscheidet die Bundesregierung: Sie muss die vom Bundesrat beschlossenen Änderungen noch umsetzen, dann kann sie die Verordnung im Bundesgesetzblatt verkünden.

In einer begleitenden Entschließung spricht sich der Bundesrat dafür aus, dass E-Scooter Einbahnstraßen auch entgegen der Fahrtrichtung befahren dürfen, sofern dies für Fahrräder erlaubt ist. Er bittet die Bundesregierung, die Straßenverkehrsordnung entsprechend zu ändern.

Ralf Loweg / mid

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Ralf Loweg am 17.05.2019, 15:37 Uhr veröffentlicht.