MOTOR-EXCLUSIVE

Mario Hommen/SP-X - 14. Januar 2020, 15:42 Uhr NEWS

Ratgeber: Klassische Winterfehler der Autofahrer - Eiskalte Tabus

Ob früher Batterietod, Guckloch in der Windschutzscheibe oder die falschen Reifen: Im Winter begehen Autofahrer wider besseres Wissen viele unentschuldbare und oft teure Fehler.

Bislang hat sich der Winter in Deutschland von seiner besonders milden Seite gezeigt. Doch noch kann jederzeit das Wetter umschlagen und mit Kälte, Schnee und Eis die Autofahrer vor größere Herausforderungen stellen. Dieser entgegnet den Unbilden des Winters oft trotz besseren Wissens falsch oder schlecht vorbereitet. Hier ein paar Klassiker.

Ein typisches Versäumnis, das meist schon den Start der Fahrt verhindert, ist eine von Kälte ausgelaugte Batterie. Sackt das Thermometer in tiefe Regionen ab, mögen die Stromlinge im Akku nicht mehr so munter wie noch im Sommer fließen. Wurde zudem noch die Batterie stark beansprucht, könnte eines kalten Morgens der Reststrom nicht mehr für den Motorstart reichen. Gerade im Winter ist es deshalb ratsam, regelmäßig ein Ladegerät an den Akku anzuschließen, dass diesen auch bei Kälte fit hält. Vor allem, wenn das Auto an kalten Tagen nur für kurze Strecken genutzt wird, ist das Aufladen durch die Lichtmaschine nicht mehr ausreichend, was sich jedoch mit dem Einsatz eines Ladegerätsproblemlos kompensieren lässt.

Eine weitere wichtige Präventivmaßnahme ist ein frühzeitiger Frostschutz-Check. Für das Kühlwasser der Motorkühlung sollte dieser bis -20 Grad reichen. Überprüfen lässt sich dieser Wert mit sogenannten Kühlwasser-Spindeln, die zeigen, ob der Frostschutz reicht. Zweimal im Jahr empfiehlt sich eine Prüfung und gegebenenfalls ein Nachfüllen eines Frostschutzmittels. Wird ein Auto mit gefrorenem Kühlwasser gestartet, kann das nämlich kapitale Schäden unter anderem am Motor hervorrufen.

Darüber hinaus sollte auch das Wischwasser mit Frostschutzreiniger aufgefüllt werden. Mit einfachem Spiritus wird zwar ein Einfrieren des Wischwassers verhindert, doch die Reinigungsleistung durch die Zugabe reinen Alkohols ist deutlich schlechter als bei speziellen Wischwassermischungen, die oft für einwandfreie Sichtverhältnisse sorgen. Sollte eine schlecht oder gar nicht gereinigte Windschutzscheibe die Sicht behindern, kann das mit einem Bußgeld von 10 Euro geahndet werden. Ist eine dreckige Scheibe der Grund für einen Unfall, wird eine Mitschuld wahrscheinlich. Wer eine Mischung in konzentrierter Form hat, sollte beim Nachfüllen auf das empfohlene Mischverhältnis achten.

Eine im Winter häufig erlebbare Unsitte ist das regelwidrige und unnötige Einschalten von Nebelschlussleuchten bei nur leicht getrübter Sicht. Laut StVZO darf diese nur bei Sichtweiten von weniger als 50 Meter genutzt werden, was dann laut Verkehrsordnung außerdem eine Reduzierung der Geschwindigkeit auf 50 km/h verlangt. Wer das für andere Verkehrsteilnehmer unangenehm grelle Zusatzrücklicht unnötig aktiviert, muss mit einem Bußgeld in Höhe bis 20 Euro rechnen.

Bei Schnee und Eis rücken in der Regel Räum- und Streufahrzeuge aus. Häufig beobachten kann man Autofahrer, die diesen mit viel zu geringem Abstand folgen. Neben der Behinderung der Sicht kann zudem umherfliegender Splitt die Außenhaut nachfolgender Fahrzeuge schädigen. Ebenfalls eine Unart: Das Überholen von Räumfahrzeugen, das grundsätzlich zwar erlaubt, in vielen Fällen aber riskant ist. Unter anderem besteht vor einem Schneeschieber erhöhte Rutschgefahr.

Im Winter ist man oft dick angezogen, viele Autofahrer setzen sich deshalb in voller Wintermontur hinters Steuer, was die Bewegungsfreiheit eingeschränkt. Außerdem kann eine dicke Winterjacke die Effektivität des Sicherheitsgurtsystems unterminieren. Ist das Wageninnere warm, wird die Kleidung lästig, weshalb sich mancher Fahrer während der Fahrt entkleidet. Um alle diese Fehler zu vermeiden, packt man wärmende Mäntel und Jacken vor Fahrtantritt am besten in den Kofferraum. Das empfiehlt sich auch bei Regen, wenn an der Kleidung viel Feuchtigkeit haftet, die dann die Scheiben von innen beschlagen lässt. Letzterem lässt sich unter anderem mit dem Einschalten der Klimaanlage begegnen.

Oft erleben kann man bei beschlagenen oder gefrorenen Scheiben Autofahrer, die ihren Pkw im Stand warmlaufen lassen. Das ist allerdings verboten und kann mit 10 Euro Bußgeld geahndet werden. Vielmehr sollten vor Fahrtantritt die Scheiben großflächig freigekratzt werden. Von innen lässt mit einem Schwamm und dem Einschalten der Klimaanlage für freie Sicht sorgen. Ebenfalls wichtig: Schnee vom Autodach und den Nummernschildern entfernen. Andernfalls können 25 beziehungsweise 5 Euro Bußgeld folgen.

Deutlich teurer wird es übrigens bei falscher Bereifung. Ist diese der winterlichen Witterung nicht angemessen, fährt man also mit Sommerreifen auf Schnee und Eis, sind im Ernstfall 60 Euro und ein Flensburg-Punkt fällig.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Mario Hommen/SP-X am 14.01.2020, 15:42 Uhr veröffentlicht.