MOTOR-EXCLUSIVE

Andreas Reiners - 27. Januar 2020, 16:08 Uhr NEWS

Werden mobile Blitzer ausgebremst?

Die Hoffnung bei zahlreichen Verkehrssündern wächst: Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden, bundesweit vor Gericht. Nun gab das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz einer Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderte das Oberlandesgericht Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen.


Die Hoffnung bei zahlreichen Verkehrssündern wächst: Seit der Entscheidung des saarländischen Verfassungsgerichtshofs (VGH) wehren sich viele Betroffene, die von einem Anhänger geblitzt wurden, bundesweit vor Gericht. Nun gab das Verfassungsgericht Rheinland-Pfalz einer Verfassungsbeschwerde teilweise statt und forderte das Oberlandesgericht Koblenz auf, einen Fall zum Blitzergerät PoliScan FM1 der Firma Vitronic zur einheitlichen Klärung dem Bundesgerichtshof vorzulegen.

Der Weg zu einer bundeseinheitlichen Rechtsprechung sei nun geebnet, sagt Jan Ginhold, Geschäftsführer und Betreiber von Geblitzt.de: "Eine bundeseinheitliche Regelung ist zwingend notwendig, damit die Verkehrsteilnehmer wissen, woran sie sind. Die Entscheidung in Koblenz ist ein guter Anfang. Wir können nur empfehlen in solchen Fällen unsere kostenfreie Hilfe in Anspruch zu nehmen."

Worum geht es genau? Ein Fahranfänger und seine Anwälte hatten bemängelt, dass die PoliScan-Messgeräte keine Rohmessdaten speichern. Diese seien zur Überprüfung der Richtigkeit der Geschwindigkeitsmessungen notwendig. Zudem sollen ihnen die benötigte Messstatistik und die Gebrauchsanweisung nicht zur Einsicht vorgelegt worden sein. Auch hätte das Oberlandesgericht die Sache zur Klärung dem Bundesgerichtshof vorlegen müssen (Paragraph 121 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes). Dem letzten Punkt stimmte auch der Verfassungsgerichtshof zu und wies den Fall zurück an das Oberlandesgericht. Dieses kann nun den BGH anrufen.

Dem betroffenen Verkehrsteilnehmer wurde vorgeworfen auf der Autobahn 34 km/h zu schnell gefahren zu sein. Anschließend sollte er eine Geldbuße von 120 Euro bezahlen und einen Punkt bekommen. Nachdem die Beschwerde des Fahrers vor dem Amtsgericht Wittlich und dem Oberlandesgericht Koblenz erfolglos verlaufen war, legten seine Anwälte eine Verfassungsbeschwerde ein (Aktenzeichen VGH B 19/19). Im Saarland erfolgte bereits eine Entscheidung zur fehlenden Rohmessdatenspeicherung. Der TraffiStar S 350 wird im Saarland nicht mehr eingesetzt. Das OLG Koblenz entschied hingegen, dass die Messungen der Blitzer trotz fehlender Speicherung der Rohmessdaten verwertbar seien. Weitere Geräte stehen in der Kritik.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Andreas Reiners am 27.01.2020, 16:08 Uhr veröffentlicht.