MOTOR-EXCLUSIVE

Dirk Schwarz/SP-X - 9. August 2020, 09:38 Uhr NEWS

Das Quiz am Sonntag - Hätten Sie's noch gewusst?


Was einst in der Fahrschule gelernt wurde, ist heute oft vergessen. Und die Regeln der Straßenverkehrsordnung hat auch längst nicht mehr jeder parat. Und Sie?

Frage: Gilt es als Unfallflucht, wenn sich der Verursacher eines Unfalls auf einem Privatgelände aus dem Staub macht?

a) Ja, überall dort, wo sich Verkehrsteilnehmer begegnen, darf man sich als Verursacher nicht vom Unfallort entfernen.  

b) Nein, denn auf privatem Gelände greifen die Regeln der Straßenverkehrsordnung nicht.  

c) Jein, auf einem öffentlich zugänglichem Privatgelände wie Parkhaus oder Supermarktparkplatz wäre es Fahrerflucht, auf einem abgesperrten, der Öffentlichkeit unzugänglichen Firmengelände hingegen nicht.

d) Nur bei Unfällen mit Personenschaden kann das Entfernen des Verursachers auf Privatgelände als Fahrerflucht gewertet werden, bei Sachschäden hingegen nicht.



Und? Hätten Sie's gewusst? Antwort c) ist richtig.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Dirk Schwarz/SP-X am 09.08.2020, 09:38 Uhr veröffentlicht.