MOTOR-EXCLUSIVE

Rudolf Huber - 30. Oktober 2020, 11:58 Uhr NEWS

Ohne "Schneeflocken"-Reifen geht es nicht

Keine Frage: Es ist höchste Zeit, intensiv über Winterreifen nachzudenken. Eine verbindliche Winterreifenpflicht gibt es zwar auf deutschen Straßen nicht, aber die Straßenverkehrsordnung fordert vom Verkehrsteilnehmer, seine 'Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen'.


Keine Frage: Es ist höchste Zeit, über Winterreifen nachzudenken. Eine verbindliche Winterreifenpflicht gibt es zwar auf deutschen Straßen nicht, aber die Straßenverkehrsordnung fordert vom Verkehrsteilnehmer, seine "Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen".

Diese etwas vage Formulierung wurde inzwischen weiter konkretisiert: Autofahrer müssen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte Winterreifen aufgezogen haben.

Doch was macht einen Reifen zum Winterreifen? Sein Profil und seine Lauffläche sind so konstruiert, dass er bei Matsch und frischem oder schmelzendem Schnee bessere Fahreigenschaften als ein Sommerreifen hat, heißt es bei der HUK Coburg.

Technische Details müssen Autofahrer beim Kauf nicht kennen. Es genügt, wenn sie auf ein Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) achten. Reifen mit der Kennzeichnung M+S genügen nicht mehr in jedem Fall. Und um als wintertauglich zu gelten, müssen sie bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden sein. Diese Ausnahmeregelung gilt bis zum 30. Dezember 2024.

"Wer die Winterreifen-Regelung missachtet, riskiert ein Bußgeld und Punkte in Flensburg", so die Experten. Einen Punkt und ein Bußgeld von mindestens 60 Euro kassieren alle, die die Polizei bei Winterwetter mit Sommerreifen antrifft. Wird der Verkehr durch die falschen Reifen gefährdet, werden 80 Euro Bußgeld und ein Punkt fällig. Aber auch Haltern, die Fahrten mit falscher Bereifung zulassen, droht ein Bußgeld in Höhe von 75 Euro und ein Punkt - das ist etwa für Mietwagen oder Flottenbetreiber wichtig.

Im Fall eines Unfall sind auch Konsequenzen beim Versicherungsschutz nicht auszuschließen. Die Kfz-Haftpflichtversicherung eines Unfallverursachers reguliert zwar immer den Schaden des Opfers. Allerdings kann sie den eigenen Versicherungsnehmer ohne Winterreifen mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen.

Aber auch beim Unfallopfer kann falsche Bereifung zum Problem werden: Lässt sich nachweisen, dass dessen fehlende Winterausrüstung ursächlich für den Unfall war - weil sich zum Beispiel der Bremsweg drastisch verlängert hat - muss das Unfallopfer mit einer Mithaftung rechnen.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Rudolf Huber am 30.10.2020, 11:58 Uhr veröffentlicht.