MOTOR-EXCLUSIVE

Wachstumschancengesetz laut Autoindustrie zu lahm
mid Groß-Gerau - Die deutsche Autoindustrie quält sich aufgrund verschlechterter Rahmenbedingungen allzu mühsam bergauf. StockSnap / pixabay.com
NEWS
Lars Wallerang - 22. März 2024, 13:16 Uhr NEWS

Wachstumschancengesetz laut Autoindustrie zu lahm

Die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen und die Autoindustrie im Besonderen benötigt starke Wachstumsimpulse. Daher begrüßt man zunächst das sogenannte 'Wachstumschancengesetz'. Doch geht es beispielsweise dem Verband der Autoindustrie (VDA) nicht weit genug.


Die deutsche Wirtschaft im Allgemeinen und die Autoindustrie im Besonderen benötigt starke Wachstumsimpulse. Daher begrüßt man zunächst das sogenannte "Wachstumschancengesetz". Doch geht es beispielsweise dem Verband der Autoindustrie (VDA) nicht weit genug.

"Die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts Deutschland muss substanziell gestärkt werden", betont VDA-Präsidentin Hildegard Müller. Daher sei die jüngste Zustimmung der Länderkammer zum Wachstumschancengesetz ein wichtiges Signal. Aber: "So richtig einzelne Punkte sind, ist das Gesetz leider nur ein kleiner Beitrag auf dem Weg zu mehr Wettbewerbsfähigkeit."

Grundsätzlich positive Elemente, wie die degressive Abschreibung und die Ausweitung der Forschungszulage, seien in den Verhandlungen entweder stark verwässert oder gar komplett gestrichen worden, beklagt der VDA. Nicht nur hier müsse die Politik nachbessern. Und: "Die aufgrund der Kosten- und Preissteigerungen gebotene Anhebung des Bruttolistenpreises für Batterie-Elektrofahrzeuge bei der Firmenwagenbesteuerung wird nur halbherzig angegangen und enttäuscht gegenüber den ursprünglichen Plänen zur Förderung nachhaltiger Mobilität", kritisiert Müller.

Positiv sei dagegen, dass die Ausweitung der Anzeigepflicht für nationale Steuergestaltungsmodelle vom Tisch ist. Dadurch würden weitere "Datenfriedhöfe" und damit zusätzliche Bürokratie für die Unternehmen sowie weiterer Verwaltungsaufwand für die Behörden vermieden. Ein Lichtblick sei auch, dass von einer Änderung der Kriterien bei der Besteuerung von Plugin-Hybrid-Elektro-Firmenwagen Abstand genommen werde.

Unterm Strich bleibe die beschlossene Fassung aber deutlich hinter den ursprünglichen Plänen zurück und schreibe damit den Reformstillstand in der Unternehmensbesteuerung weitestgehend fort.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Lars Wallerang am 22.03.2024, 13:16 Uhr veröffentlicht.