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Tipp: Schadenfall in Waschanlage - Sicher ist sicher
Schäden durch die Waschstraße sind selten. Sie nachzuweisen, ist voraussetzungsvoll Foto: SP-X
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Mario Hommen/SP-X - 6. Mai 2024, 16:02 Uhr NEWS

Tipp: Schadenfall in Waschanlage - Sicher ist sicher

Wer einen Kratzer im Lack erst Tage später entdeckt, hat meist schlechte Karten, den Waschstraßenbetreiber haftbar zu machen. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte sofort und genau hinschauen.

Der reichlich vorhandene Blüten- und Saharastaub treibt derzeit viele Autobesitzer in die Waschstraße. Insbesondere bei hektischem Betrieb steigt das Risiko, auf einem dort entstandenen Schaden sitzen zu bleiben. Die Ergo-Versicherung weist darauf hin, dass der Waschanlagenbetreiber nicht automatisch für jeden Schaden haftet. Er kann nur für Schäden haftbar gemacht werden, die nachweislich beim Waschvorgang entstanden sind. Wer als Autobesitzer auf der sicheren Seite sein will, sollte deshalb einige Regeln beachten.

Grundsätzlich gilt: Betreiber von Waschanlagen sind verpflichtet, das Risiko von Schäden so gering wie möglich zu halten. Sie müssen also dafür sorgen, dass alle Sicherheitsstandards eingehalten werden und die Technik auf dem neuesten Stand ist. Außerdem müssen sie die Kunden der Anlage über mögliche Gefahren informieren. Haftungsausschlüsse, nach denen die Betreiber nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften, sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs allerdings unwirksam.

Waschstraßenbesucher sollten sich, um typische Risiken von vornherein auszuschließen, an die Betriebsanleitung der Waschanlage halten. In der Regel heißt das: Außenspiegel einklappen, lange Antennen abmontieren, Handbremse anziehen oder eine Schutzhülle über den Heckscheibenwischer stülpen. Vor Einfahrt in die Waschanlage sollten zudem Tankklappe und Fenster geschlossen sein. Bricht beispielsweise ein Tankdeckel ab, weil er bei Einfahrt in die Waschanlage offen war, muss der Waschanlagenbetreiber nicht haften.

Finden Autofahrer dennoch nach dem Waschvorgang einen Kratzer im Lack, müssen sie nachweisen können, dass der Betreiber dafür verantwortlich ist. Wer auf Nummer sicher gehen will, sollte deshalb den Zustand des Autos vor Einfahrt in die Waschstraße mit Fotos dokumentieren. Direkt nach der Wäsche sollte das Fahrzeug dann auf mögliche Schäden untersucht werden. Zeigt sich ein Schaden, wird sofort ein Mitarbeiter informiert, der dann den Schaden schriftlich bestätigen soll. Auch wenn der Kunde damit nachweisen kann, dass der Schaden in der Waschanlage entstanden ist, kann sich der Betreiber von der Haftung befreien, sollte er nachweisen können, dass er die Waschanlage ordnungsgemäß gewartet und regelmäßig kontrolliert hat - was allerdings oft nicht einfach ist.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Mario Hommen/SP-X am 06.05.2024, 16:02 Uhr veröffentlicht.