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Dashcams und das Gesetz - 5 Dinge, die Sie wissen sollten
@ tagechos (CC0-Lizenz)/ pixabay.com
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Redaktion - 12. April 2021 SERVICE

Dashcams und das Gesetz - 5 Dinge, die Sie wissen sollten

Die Dashcam ist eine kleine Kamera für das Fahrzeug, welche entweder auf dem Armaturenbrett oder wie ein Navigationsgerät an der Innenseite der Windschutzscheibe angebracht wird. Mittlerweile gibt es auch Modelle, die den Innenbereich des Autos sowie die Rückseite filmen.

Sobald das Auto losfährt, zeichnet die Kamera den Straßenverkehr permanent auf. Anschließend werden die Aufnahmen auf einer Speicherkarte gespeichert, wobei das Format und die Größe abhängig vom Modell variieren können. Auf diese Weise lässt sich die Sicherheit beim Fahren vergrößern und der tatsächliche Verlauf von Unfällen einwandfrei belegen. Wer in einen Unfall verwickelt und daran unschuldig ist, kann so die Schuld des Unfallgegners klar ersichtlich beweisen.

1. Unter diesen Umständen ist der Einsatz der Dashcam erlaubt

In Deutschland ist der Einsatz einer Dashcam juristisch gesehen noch relativ neu, dieser Tatbestand wurde vor Gericht bereits oft diskutiert. So gibt es bisher noch keine einheitlichen Regeln, wann die Autokamera erlaubt oder verboten ist. Deswegen ist der Einsatz einer Dashcam im öffentlichen Raum rechtlich umstritten. Des Weiteren regeln die gesetzlichen Verordnungen zum Datenschutz, wann die Aufzeichnungen als Beweise zulässig sind. Häufig wird im Einzelfall entschieden, ob die Aufnahmen als Beweismittel vor Gericht gültig sind. Generell dürfen damit nur ganz bestimmte Situationen im Straßenverkehr aufgezeichnet, das permanente Aufnehmen ist nicht erlaubt. Des Weiteren darf der Fahrer von der Autokamera und ihrer Nutzung nie abgelenkt werden.

2. Das Speichern der Aufnahmen

Die mit einer Dashcam gemachten Aufnahmen dürfen nur für einen kurzen Zeitpunkt gespeichert werden, danach ist das Löschen vorgeschrieben. Deshalb zeichnen viele Modelle in Schleifen auf, dem sogenannten Loop Recording, wobei die Schleifen in den meisten Fällen eine Dauer von einer Minute bis zehn Minuten haben. Nach der eingestellten Zeitspanne werden die Aufnahmen auf der Speicherkarte automatisch überschrieben. Wenn es zu einem Unfall kommt, veranlassen die eingebauten Sensoren oder manuelle Einstellungen das permanente Speichern der Sequenz als Beweismittel. Oft schaltet sich das automatische Speichern bereits bei einem heftigen Bremsmanöver an.

3. Dashcam für die Verfolgung von Straftaten nutzen

Wenn Privatleute mit ihren Dashcam-Aufnahmen ein ungesetzliches Verhalten von anderen Personen bei der Polizei anzeigen wollen, ist das nicht erlaubt. In diesem Zusammenhang dürfen nur die Mitarbeiter der Polizei den Tatbestand zur Strafverfolgung filmen und auch das nur in sehr engen Grenzen. Wer solche Videoaufnahmen bei der Polizei präsentiert, riskiert hohe Bußgelder. Deshalb ist es besser, sich in diese Situationen nicht einzumischen, selbst wenn die Aufzeichnungen begangene Straftaten klar belegen.

4. Aufnahmen der Dashcam veröffentlichen

In der heutigen Zeit ist es zum Volkssport geworden, Videoaufnahmen aus allen möglichen Lebenslagen im Internet zu veröffentlichen. So kursieren im Internet zahlreiche Filme von Unfällen sowie von gefährlichen Situationen beim Straßenverkehr. Allerdings sind solche Veröffentlichungen ganz klar ein gravierender Verstoß gegen den Datenschutz und das Recht auf eine informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Person. Aus diesem Grund müssen vorher die involvierten Autofahrer sowie deren Autokennzeichen komplett unkenntlich gemacht werden. Ansonsten ist eine Zustimmung der Beteiligten erforderlich, ohne diese besteht ein Recht zur Klage vor Gericht.

5. Verwendung der Dashcam im Ausland

Genauso wie Deutschland fehlen in den meisten europäischen Ländern bislang noch konkrete Gesetzesregelungen zum Einsatz einer Dashcam im Auto. In Österreich darf sie nur mit einer vorherigen Genehmigung genutzt werden. Dagegen ist die Verwendung in Belgien, Luxemburg, Portugal sowie in der Schweiz bisher noch verboten, ansonsten drohen Bußgelder. Grundsätzlich sollte sich der Autofahrer vor der Reise ins Ausland über die gegenwärtigen Vorschriften informieren, da diese länderbedingt stark variieren können. So können die Aufnahmen der Dashcam in Bosnien-Herzegowina, Dänemark, Finnland und Frankreich nur dann als Beweismittel verwendet werden, wenn die anderen Unfallbeteiligten sofort nach dem Unfall darüber informiert werden. Im Vergleich dazu sind die Aufzeichnungen in Großbritannien, Italien, Malta, Niederlande und Norwegen ausschließlich für den privaten Gebrauch nutzbar.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Redaktion am 12.04.2021 veröffentlicht.