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Redaktion - 8. Oktober 2020 SERVICE

Pedelecs – Welcher Versicherungsschutz ist notwendig?

Pedelecs erfreuen sich bereits seit einiger Zeit einer enormen Beliebtheit. Allerdings sollte beim Kauf eines Pedelecs auch der nötige Versicherungsschutz bedacht werden.

Bevor eine passende Versicherung ausgesucht wird, muss im ersten Schritt geklärt werden, ob es sich bei dem betreffenden Pedelec um ein Leichtkraftrad oder ein Fahrrad handelt. Davon ist abhängig, welche E Bike Versicherung nötig ist.

Diese Pedelecs gelten als Fahrrad

Bei einem Pedelec handelt es sich um ein Fahrrad, welches durch Muskelkraft und einen zusätzlichen Elektromotor angetrieben wird. Um als Fahrrad zu gelten, darf sich der Elektromotor nur zuschalten, wenn in die Pedale getreten wird. Außerdem darf die Leistung des Motors maximal 250 Watt betragen und die Unterstützung durch den Motor muss bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h oder bei einem Stoppen der Pedalbewegung unterbrochen werden. Bis zu einer Geschwindigkeit von 6 km/h ist eine Anfahrhilfe gestattet. Für ein solches Pedelec ist kein Mindestalter oder eine Fahrerlaubnis nötig. Ebenfalls ist es gestattet, das E Bike auf einem Fahrradweg zu bewegen.

Gegen einen Einbruchdiebstahl kann das Pedelec, wie ein herkömmliches Fahrrad, über die Hausratversicherung abgesichert werden. Ebenfalls ist der Abschluss einer zusätzlichen Fahrradversicherung möglich. Diese beinhaltet dann auch Leistungen bei einem Unfall und eine Reparaturkostenübernahme. Da die Pedelecs in der Regel einen relativ hohen Wert haben, sollte die Hausratversicherung in einen höheren Tarif gestuft oder von der zusätzlichen Fahrradversicherung Gebrauch gemacht werden.

Die Privathaftpflicht springt ein, wenn mit dem Pedelec beispielsweise ein parkendes Auto beschädigt und die daraus entstehenden Reparaturkosten beglichen werden müssen.

Pedelecs in der Kategorie Leichtkraftrad

Die sogenannten S-Pedelecs gelten rechtlich nicht als Fahrräder, sondern als
Leichtkrafträder mit geringer Leistung. Die Geschwindigkeiten, die mit diesen E Bikes erreicht werden, betragen bis zu 45 km/h, die Motorleistung reicht bis zu 4.000 Watt. Der Motor muss sich hier bei einer Geschwindigkeit von 45 km/h abschalten.

Auch bei dieser Variante springt der Motor nur an, wenn die Pedale betätigt werden, allerdings kann eine Anfahrhilfe auch ohne Tretleistung genutzt werden. Aus diesem Grund sind für die S-Pedelecs Fahrzeugpapiere, ein Versicherungsplakette und eine Fahrerlaubnis der Klasse AM nötig. Im Autoführerschein der Klasse B ist diese Fahrerlaubnis inkludiert.

Das benötigte Versicherungskennzeichen besteht aus drei Buchstaben und drei Ziffern. Das Mindestalter für das Fahren eines S-Pedelecs beträgt 16 Jahre. Außerdem darf es nicht auf Radwegen, sondern nur auf der Straße gefahren werden. Kinder dürfen mit dieser Art des E Bikes nicht befördert werden, außerdem besteht eine Pflicht für das Tragen eines geeigneten Helmes.

Für die S-Pedelecs besteht eine Versicherungspflicht. Laut Gesetz ist eine Kfz-Haftpflichtversicherung nötig, durch die Schäden übernommen werden, die anderen Verkehrsteilnehmern im öffentlichen Straßenverkehr zugefügt werden. Dazu zählen Personen-, Sach-, und Vermögensschäden.

Wesentlich höhere Versicherungssummen können schon für geringfügig höhere Versicherungsbeiträge erzielt werden. Das Versicherungskennzeichen für das S-Pedelec wird direkt durch den jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer zur Verfügung gestellt und muss jedes Jahr erneuert werden. Gültig ist das Kennzeichen dabei jeweils für ein Verkehrsjahr, welches von März bis Februar läuft.

Eine Teilkaskoversicherung kann eine durchaus empfehlenswerte Ergänzung zu der Kfz-Haftpflichtversicherung sein. Diese schützt sowohl gegen Diebstahl als auch vor Schäden durch Naturgewalten, Explosionen, Brände, Tierzusammenstöße oder einen Bruch der Verglasung.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Redaktion am 08.10.2020 veröffentlicht.