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H-Kennzeichen: Die ersten 25 Jahre
mid Groß-Gerau - Seit 25 Jahren gibt es in Deutschland Autos mit H-Kennzeichen. GTÜ
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Rudolf Huber - 7. September 2021, 11:30 Uhr OLDTIMER

H-Kennzeichen: Die ersten 25 Jahre

Das H-Kennzeichen ist seit 25 Jahren eine Erfolgsgeschichte: Seit der Einführung der speziellen Nummerntafel für historische Fahrzeuge Anfang 1997 nimmt die Zahl der Oldtimer stetig zu. Anfang 2021 wurde 660.520 Fahrzeugen per Oldtimer-Gutachten ihr Zustand als 'gepflegter Klassiker' bestätigt.


Das H-Kennzeichen ist seit 25 Jahren eine Erfolgsgeschichte: Seit der Einführung der speziellen Nummerntafel für historische Fahrzeuge Anfang 1997 nimmt die Zahl der Oldtimer stetig zu. Anfang 2021 wurde 660.520 Fahrzeugen per Oldtimer-Gutachten ihr Zustand als "gepflegter Klassiker" bestätigt.

Die meisten davon sind Personenwagen: 584.509 Stück. In der Regel sind historische Fahrzeuge gut gepflegt, wie die GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung in ihrer Oldtimerstatistik regelmäßig feststellt.

Die Bilanz der Hauptuntersuchungen für 2020 zeigt Mängelfreiheit bei 65,39 Prozent aller geprüften Personenwagen im Alter von 30 bis 60 Jahren. "Das spricht dafür, dass Besitzer klassischer Automobile sich bei der Bedeutung ihres Fahrzeugs als technischem Kulturgut bewusst sind und viel Wert auf einen guten Zustand legen", betont Marco Oehler, Technischer Leiter der GTÜ.

Doch warum wurde das H-Kennzeichen vor zweieinhalb Jahrzehnten überhaupt eingeführt? Damals wurde mit dem Siegeszug des Abgaskatalysators die Kraftfahrzeugsteuer umgestellt. Statt einer reinen Bemessung nach Hubraum wurden die Fahrzeuge nach ihrem Schadstoffausstoß eingestuft. "Für automobile Klassiker hätte dies zu horrenden Steuersätzen führen können, obwohl sie im Alltag kaum bewegt werden und die Umwelt entsprechend wenig belasten", so die GTÜ.

Das H-Kennzeichen löste dieses Dilemma auf: Für alle Klassiker wird eine jährliche Pauschalsteuer von 191 Euro erhoben. Formale Voraussetzung ist ein Gutachten für die Fahrzeugeinstufung als Oldtimer nach Paragraf 23 StVZO. Weitere Voraussetzungen für das H-Kennzeichen sind ein Fahrzeugalter von mindestens 30 Jahren ab Erstzulassung, zudem muss das Auto weitestgehend dem Originalzustand entsprechen, in einem guten Erhaltungszustand sein und der Pflege des historischen Kulturgutes dienen.

Dieser Artikel aus der Kategorie OLDTIMER wurde von Rudolf Huber am 07.09.2021, 11:30 Uhr veröffentlicht.