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So funktioniert die Fahrradstraße
mid Groß-Gerau - Radfahrende dürfen hier die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und auch nebeneinander fahren. ERGO Group
NEWS
Rudolf Huber - 19. Mai 2022, 12:58 Uhr NEWS

So funktioniert die Fahrradstraße

In immer mehr Städten und Regionen entstehen Fahrradstraßen. Der Automobilclub ACE erläutert, welche Regeln und Vorschriften in einem durch ein weißes, viereckiges Schild mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis und der darunter befindlichen Aufschrift 'Fahrradstraße' gekennzeichneten Straße gelten.


In immer mehr Städten und Regionen entstehen Fahrradstraßen. Der Automobilclub ACE erläutert, welche Regeln und Vorschriften in einem durch ein weißes, viereckiges Schild mit einem weißen Fahrrad in einem blauen Kreis und der darunter befindlichen Aufschrift "Fahrradstraße" gekennzeichneten Straße gelten.

Klarer Fall: Eine Fahrradstraße ist für Radfahrende da. Soweit nicht ausnahmsweise durch Zusatzzeichen freigegeben, dürfen ausschließlich Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge einfahren. Allen anderen Fahrzeugen ist die Ein- und Durchfahrt verboten. Gestattet ist lediglich die Überquerung der Fahrradstraße an einer Kreuzung zum Erreichen einer weiterführenden Straße. Zu Fuß Gehende müssen grundsätzlich den Gehweg benutzen. Ist kein Gehsteig oder Seitenstreifen vorhanden, darf mit entsprechender Vorsicht und nur innerorts am rechten oder linken Fahrbahnrand entlanggegangen werden.

Die StVO legt fest, dass auch in Fahrradstraße die Vorschriften über die Fahrbahnbenutzung und über die Vorfahrt gelten. Das bedeutet im Wesentlichen, das an Kreuzungen und Einmündungen die Vorfahrt hat, wer von rechts kommt. Es sei denn, die Vorfahrt ist durch Verkehrszeichen besonders geregelt.

In einer Fahrradstraße gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Erlaubt ein zusätzliches Zeichen die Einfahrt anderer Kraftfahrzeuge, müssen diese ihre Geschwindigkeit gegebenenfalls noch weiter reduzieren, um den Fahrradverkehr nicht zu gefährden oder zu behindern. Beim Überholen von Radfahrenden müssen Kfz, wie auch im sonstigen Straßenverkehr innerorts, einen Seitenabstand von mindestens 1,5 Meter einhalten.

Radfahrende dürfen die gesamte Fahrbahnbreite nutzen und auch nebeneinander fahren, was in anderen Straßen nur dann erlaubt ist, wenn der übrige Verkehr nicht behindert wird. Trotzdem gilt auch auf Fahrradstraßen das Rechtsfahrgebot und das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Ist die Straße für andere Verkehrsteilnehmer freigegeben, dürfen diese dort parken, sofern durch entsprechende Beschilderung kein Verbot oder Einschränkung vorgenommen wurde.

Das ähnlich aussehende Verkehrszeichen "Fahrradzone" weist im Gegensatz zur Fahrradstraße eine gesamte Zone aus, in der die Regeln der Fahrradstraße gelten. Der Unterschied hat eher verkehrsplanerische Gründe: Während eine Fahrradstraße die Bündelung des Radverkehrs auf einer Straße und einen gleichmäßigen Verkehrsfluss für Radfahrende beabsichtigt, ist eine Fahrradzone besonders für Gebiete mit hoher Fahrradverkehrsdichte gedacht.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Rudolf Huber am 19.05.2022, 12:58 Uhr veröffentlicht.