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Wenn es zwischen Rad- und Autofahrern mal knallt
mid Groß-Gerau - Der Straßenverkehr birgt ein großes Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Auto- und Radfahrern. neifo / pixabay.com
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Andreas Reiners - 25. Mai 2022, 14:01 Uhr NEWS

Wenn es zwischen Rad- und Autofahrern mal knallt

Der Straßenverkehr birgt ein großes Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen. Gerade zwischen Auto- und Radfahrern gehen die Meinungen über die eigenen Rechte oft weit auseinander. Frank Preidel von der Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester stellt klar, wer was darf - und was nicht.


Der Straßenverkehr birgt ein großes Risiko für rechtliche Auseinandersetzungen. Gerade zwischen Auto- und Radfahrern gehen die Meinungen über die eigenen Rechte oft weit auseinander. Frank Preidel von der Rechtsanwaltskanzlei Preidel.Burmester stellt klar, wer was darf - und was nicht.

Die Einbahnstraße: Für alle nur einseitig befahrbar? Das blaue Verkehrszeichen mit der Aufschrift "Einbahnstraße" kennen alle, die einen Führerschein gemacht haben. Denn ganz klar ist: Als Fahrer eines Pkw darf man hier nur in einer Richtung einfahren. Doch gilt das Schild nicht für alle Straßenverkehrsteilnehmer? Rechtsanwalt Frank Preidel erklärt: "Tatsächlich können Fahrradfahrer von dieser Regel ausgenommen sein, wenn das Einbahnstraßenschild um ein weiteres mit Fahrradsymbol und zwei Richtungspfeilen ergänzt wird." In diesem Fall muss man also auch als Autofahrer damit rechnen, dass einem jederzeit Radfahrer entgegenkommen können.

Als Radfahrer rechts überholen: Verboten? An roten Ampeln sieht man es besonders häufig: Autos kommen vor einer Kreuzung langsam zum Stehen, während die Radfahrer, die man eben noch überholt hat, rechts vorbei und bis zur Ampel vorfahren. Doch ist das überhaupt erlaubt? Der Rechtsexperte kennt die klare Antwort: "Ja, Fahrradfahrer dürfen wartende Fahrzeuge grundsätzlich rechts überholen. Dabei müssen sie allerdings mit besonderer Vorsicht und nur mit mäßiger Geschwindigkeit voranfahren."

Verschiedene Promillegrenzen für Rad- und Autofahrer Auch die Fahr(un)tüchtigkeit durch Alkoholeinfluss bewertet die Straßenverkehrsordnung für Radler und Pkw-Führer unterschiedlich. Während Autofahrer spätestens ab 0,5 Promille ihr Fahrzeug stehen lassen sollten, liegt die Grenze für Radfahrer mit 1,6 Promille deutlich höher. Abgesehen vom hohen Sicherheitsrisiko, das Alkohol - egal ob am Steuer oder am Lenker - mit sich bringt, drohen auch hohe Bußgelder.

Besondere Regeln auf Fahrradstraßen? Ein eckiges Schild mit einem blauen Fahrradzeichen und entsprechendem Schriftzug symbolisiert die sogenannte Fahrradstraße. Dürfen hier also keine Autos langfahren? Nur, wenn ein Zusatzschild 'Kfz-Verkehr frei' es erlaubt, dürfen auch Autos durchfahren. Pkw-Fahrer müssen sich dann aber den Radfahrern unterordnen.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Andreas Reiners am 25.05.2022, 14:01 Uhr veröffentlicht.