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E-Scooter: Nur mit Plakette
mid Groß-Gerau - Klein, flink, praktisch: E-Scooter setzen sich auch bei Privatleuten immer mehr durch. Sigi Kastaun / streetbooster.de
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Rudolf Huber - 22. Juni 2022, 11:17 Uhr NEWS

E-Scooter: Nur mit Plakette

E-Scooter sind eine gute Lösung für die 'letzte Meile', um etwa die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Inzwischen nutzen auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer.


E-Scooter sind eine gute Lösung für die "letzte Meile", um etwa die Entfernung zwischen Bushaltestelle und Büro oder Schule zurückzulegen. Inzwischen nutzen auch immer mehr Privatleute die kleinen Flitzer.

Die Mikro-Scooter sind flink und wendig. Jeder, der mindestens 14 Jahre alt ist, darf sie ohne Führerschein fahren. Um mit ihnen leise surrend durch die Straßen zu flitzen, braucht man eine Versicherungsplakette. "Versicherbar sind aber nur E-Scooter mit Betriebserlaubnis", so die HUK-Coburg. Das sind in der Regel nur Modelle mit Bremsen, Steuer und einer Beleuchtungsanlage mit Reflektoren sowie einer Klingel. Sie fahren zwischen sechs und 20 Stundenkilometer und haben ein Typenschild mit Identifikationsnummer.

Die Versicherungsplakette gibt es direkt beim Versicherer. "Beim Kauf sollte man die Identifikationsnummer zur Hand haben", so die Assekuranz. Und vor dem Drücken des Startknopfs muss die selbstklebende Plakette noch auf dem Schutzblech befestigt werden. Sie gilt für maximal ein Jahr. Zum 1. März des Folgejahres benötigt man ein neues Kennzeichen.

Die Versicherungspflicht zu ignorieren, ist keine gute Idee. Denn Fahren ohne Haftpflichtversicherung ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine Straftat. Sie kann mit einer Geldstrafe und sogar mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden. Ereignet sich ein Unfall mit einem unversicherten Fahrzeug, haftet der Roller-Fahrer zudem mit seinem Privatvermögen. Das kann nicht nur sehr teuer werden, sondern gerade bei Personenschäden zu lebenslangen Rentenzahlungen führen.

Bürgersteig oder Straße? Darauf gibt es eine eindeutige Antwort. Die kleinen Flitzer haben auf dem Bürgersteig nichts verloren. E-Scooter-Fahrer müssen den Radweg oder Fahrradstreifen benutzen. Wenn sie fehlen, müssen die kleinen Flitzer auf die Straße.

Dieser Artikel aus der Kategorie NEWS wurde von Rudolf Huber am 22.06.2022, 11:17 Uhr veröffentlicht.