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Redaktion - 10. August 2020 SERVICE

Verkehrsregeln und -rechte auf öffentlichen Parkplätzen

Stellplätze für Pkw und Motorräder finden sich sowohl am Straßenrand als auch in Parkhäusern sowie auf speziell eingerichteten Parkplätzen. Eigentümer ist entweder die Stadt, ein gewerblicher oder ein privater Träger.

Ebenso wie auf Autobahnen und Co. gilt in der Regel die Straßenverkehrsordnung (StVO).Zwar hat ein Parkplatzbesitzer die Möglichkeit, abweichende Regelungen zu treffen, jedoch können sie die StVO nur ergänzen, nicht ersetzen. Das bedeutet, Fahrzeugführer müssen sich jederzeit an diese halten. Inhaber von Stellflächen müssen durch Verkehrs- und andere Hinweisschilder auf ihre eigenen Anordnungen aufmerksam machen. Mit der Nutzung erfolgt automatisch die Anerkennung durch den Motorrad- oder Autofahrer.

Regeln für Parkplätze nach der Straßenverkehrsordnung

§ 1 stellt die Grundregel des Straßenverkehrsrechts dar. Alle weiteren Paragrafen dienen mehr oder weniger für eine detailliertere Ausgestaltung. In der StVO ist in Bezug auf offizielle Parkplätze beispielsweise Folgendes beinhaltet:

- Schrittgeschwindigkeit
- rechts vor links, mit Ausnahme beim Verlassen des Parkareals in Form vom Einfahren auf eine Straße
- Sonderflächen für Behinderte, Frauen und Erwachsene mit Kindern dürfen ohne Berechtigung nicht genutzt werden
- auch Fußgänger sind auf einem Parkplatz Verkehrsteilnehmer, d.h., verursachen sie einen Schaden an einem anderen Fahrzeug ohne Beteiligung des eigenen, muss dieser gleichfalls dem Inhaber oder der Polizei gemeldet werden
- wer einen Stellplatz zuerst erreicht, hat quasi das Recht zum Befahren
- eine „Reservierung“, zum Beispiel, indem sich der Beifahrer auf einen Parkplatz stellt, ist nicht zugelassen

Verpflichtungen eines Parkplatzbetreibers

Wer einen öffentlichen Parkplatz betreibt, trägt die Verkehrssicherungspflicht für diesen. Das beinhaltet unter anderem die umfassende Sicherung in Bezug auf die Stellflächen, Zufahrtswege und Beleuchtung. Darüber hinaus dürfen keine „überraschenden Hindernisse“ wie Polleranlagen oder ungewöhnlich hohe Bordsteinkanten vorhanden sein. Mit einer Höhe von 18 Zentimeter gelten letztere als eine abhilfebedürftige Gefahrenquelle. Im Bereich der Lampen müssen Parkplatzbetreiber zum einen darauf achten, dass die Lichtquellen ausreichend sind, zum anderen, dass sie sich jederzeit im funktionstüchtigen Zustand befinden. Wird aufgrund einer unzulänglichen Beleuchtung eine nicht unerhebliche Unebenheit vom Fahrzeugführer übersehen, liegt eine Verkehrssicherungspflichtverletzung vor.

Die Hinzuziehung eines Experten für Parksysteme und Schranken empfiehlt sich bei der Errichtung eines neuen Parkhauses oder -platzes. Eine persönliche kompetente Beratung bezüglich der Planung, Durchführung, dem Service und der Wartung hilft, spätere Schwierigkeiten und Schadensersatzansprüche zu vermeiden. Zudem hält man ältere Stellflächen bestenfalls mithilfe eines Fachmanns jederzeit auf dem neusten Stand.

Haftung bei Parkplatzunfall

Da ein Parkplatz auch der Straßenverkehrsverordnung unterliegt, ist die gleiche Rechtslage wie im fließenden Verkehr gegeben. Kommt es zu einem Unfall, tritt die Versicherung des schadenverursachenden Fahrzeuges ein. Grundsätzlich empfiehlt es sich, die Polizei hinzuziehen, die vor Ort den Schuldigen ermittelt. Gibt es eine Einigung zwischen den beiden Parteien, kann ein Austausch der Daten ausreichend sein. Wer sein Auto beschädigt vorfindet und keinen Unfallverursacher feststellen kann, sollte in jedem Fall die Polizei anrufen. Möglicherweise liegt Fahrerflucht vor, sodass amtliche Ermittlungen eingeleitet werden müssen. In manchen Fällen konnte ein unfallverursachender Fahrer auch nicht den Halter des beschädigten Fahrzeuges herausfinden und hat den Unfall der zuständigen Behörde gemeldet. Verursacht man als Fußgänger einen Schaden, beispielsweise mit dem Einkaufswagen oder einem sperrigen Gegenstand, wird dieser von der privaten Haftpflichtversicherung des Schuldigen reguliert.

Dieser Artikel aus der Kategorie SERVICE wurde von Redaktion am 10.08.2020 veröffentlicht.